Allgemeine Bestimmungen zum Grunderwerb für AusländerInnen in Österreich

| 19. Dezember 2011 | 0 Comments

Natürlich ist es auch für AusländerInnen möglich in Österreich Besitz an Grund, Boden, Häusern und Wohnungen zu erwerben. Das ganze ist jedoch nicht so einfach. Wer Eigentum (oder auch Miteigentum) an einer österreichischen Liegenschaft erwerben möchte muss sich diese von einer Behörde genehmigen lassen. Das ganze ist in Österreich jedoch Ländersache. Deswegen gibt es keine einheitlichen Regelungen. Wer eine Liegenschaft in Österreich kaufen möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig um die behördlichen Auflagen des jeweiligen Bundeslandes kümmern.

Ganz generell gilt die behördliche Genehmigung für Grunderwerb nur für Staatsbürger von Drittstaaten. Das sind alle Staaten die nicht der Europäischen Union oder durch Verträge an den Europäischen Wirtschaftsraumangeschlossen sind.

Wichtig ist auch zu klären, wer und was den überhaupt als AusländerIn gilt. Den eine Liegenschaft kann ja nicht nur eine natürliche Person erwerben, sondern auch juristische Personen. In diesem Sinne gelten als AusländerInnen:

  • Natürliche Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft
  • Juristische Personen mit Sitz im Ausland
  • Juristische Personen die ihren Sitz zwar in Österreich haben, der überwiegenden Anteilseigner jedoch natürliche Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft sind.
  • Vereine mit Sitz in Österreich, deren stimmberechtigten Mitglieder jedoch hauptsächlich natürliche Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft sind.
  • Stiftungen/Fonds u.ä. deren Zweck ausschließlich AusländerInnen zugute kommt.

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Category: Kaufen, Wohnen

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