Allgemeine Informationen zum Identitätsausweis

| 10. Januar 2012 | 0 Comments

Der Identitätsausweis wurde mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Österreich eingeführt. Beantragt werden kann er von allen österreichischen Staatsbürgern.

Ein solcher Ausweis gilt als internationaler Standard bei Identitätsdokumenten. Wie auch der Personalausweis ist auch der Identitätsausweis aus Plastik im Scheckkartenformat gefertigt. In Österreich ist es der modernste Ausweis, da er ja auch erst seit kurzem erhältlich ist, und wird aus den fälschungssichersten Methoden hergestellt. Da dieser Ausweis ja theoretisch lebenslang gültig ist (gegenüber den zehn Jahren beim Personalausweis oder dem Reisepass) wird er aus einem Material hergestellt, das sehr widerstandsfähig ist.

Schnell und unkompliziert kann durch einen Identitätsausweis gegenüber einem amtlichen Organ die eigene Identität nachgewiesen werden. Jedoch gilt dieser Ausweis nur im Inland als Passersatz. Für den Grenzübertritt wird trotzdem ein Reisepass oder in bestimmten Staaten der Personalausweis benötigt.

Da dieser Ausweis theoretisch unbegrenzt gültig ist, hat er auch kein „gilt bis“ Feld. Wird der Ausweis jedoch unlesbar (durch verschiedenste Faktoren), hat man seine Personenstandsdaten geändert oder ist man am Lichtbild nicht mehr eindeutig erkennbar, so ist trotzdem eine Neuausstellung notwendig.

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Category: Identitätsausweise, Leben

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