Anmeldung eines neuen Wohnsitzes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

In Österreich ist ein jeder dazu verpflichtet seinen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden, wenn man eine neue Wohnung oder ein neues Haus wo man davor nicht gewohnt hat bezieht. Das muss innerhalb von drei Werktagen geschehen!

Wodurch kann sich eine neue Anmeldung ergeben?
Wie schon eingangs erwähnt kann das durch den Bezug einer Wohnung oder eines Hauses sein in dem man zuvor nicht gewohnt hat. Das kann durch einen Umzug innerhalb von Österreich geschehen oder durch den Bezug einer weiteren Wohnung (z.B. aufgrund meiner ausgeübten Arbeit oder dem Besuch einer Bildungseinrichtung).

Wann ist erstmals eine Anmeldung erforderlich?
Sobald man geboren wird muss man auch am Wohnsitz angemeldet werden. Im Regelfall geschieht das mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt. Wenn man das Meldezettel-Formular vorher ausfüllt muss man in der Regel nicht auch noch extra zur Meldebehörde.

Kann ich bestraft werden wenn ich der Meldepflicht nicht nachkomme?
Ja natürlich! Wer der An- oder Abmeldungspflicht nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung. Derzeit stehen darauf Strafen zwischen 726€ und 2.180€!

Wer ist für die Meldung zuständig?
Zuständig ist die Meldebehörde der neuen Wohnsitzgemeinde. Diese sind:

  • in Gemeinden: das Gemeindeamt
  • in Staturstädten: der Magistrat
  • in Wien: das Magistratische Bezirksamt

Bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes muss auch ein genauer Verfahrensablauf eingehalten werden. Wie dieser aussieht erklären wir in diesem Artikel:

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Category: Leben, Meldewesen

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