Das Ansuchen (dafür gibt es eigene Formulare an jeder Universität) muss für das Wintersemester spätestens am 1. September, für das Sommersemester am 1. Februar an der Universität einlangen.

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  •   Reifezeugnis in beglaubigter Abschrift. Die Noten der einzelnen Gegenstände (Studienfächer) müssen ersichtlich sein.
  • Falls vorhanden, Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
  • Studienplatznachweis: Nachweis über die aufrechte Studienberechtigung im Ausstellungsland des Reifezeugnisses für die gewählte Studienrichtung.
      

ANMERKUNG: Alle Urkunden und Übersetzungen (nicht-deutschsprachige Dokumente müssen übersetzt werden!) müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen beglaubigt werden.

ACHTUNG! Es gibt unterschiedliche Bestimmungen je nach Herkunftsland! siehe 1.6 Übersetzung und Beglaubigung.