Gemeindewohnungen
2 Responses to "Gemeindewohnungen"
Um Anspruch auf eine Gemeindewohnung zu haben, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gewährleistet werden. So muss der Wohnungswerber zum Zeitpunkt der Einreichung eine bestimmte Mindestdauer des Hauptwohnsitzes aufweisen. Dabei gelten in österreichischen Gemeinden unterschiedliche Bestimmungen. In Wien sind es zum Beispiel zwei Jahre. Außerdem darf der Werber ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten und muss bereits ein Mindestalter von 17 Jahren erreicht haben. Zu guter letzt gibt es Auflagen für die Staatsbürgerschaft. Der
Werber muss
- Österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin oder
- EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder
- EWR-Bürger oder EWR-Bürgerin oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
sein.
Erst wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt werden, kann ein sogenannter Vormerkschein ausgestellt werden. Für die Vormerkung müssen dann noch weitere Gründe erbracht werden. Überbelag, Behinderungen, gesundheitliche Beinträchtigung oder Familiensplittung könne dabei ausschlaggebend sein.
- Österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin oder
- EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder
- EWR-Bürger oder EWR-Bürgerin oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
sein.
Erst wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt werden, kann ein sogenannter Vormerkschein ausgestellt werden. Für die Vormerkung müssen dann noch weitere Gründe erbracht werden. Überbelag, Behinderungen, gesundheitliche Beinträchtigung oder Familiensplittung könne dabei ausschlaggebend sein.
2 Responses to "Gemeindewohnungen" 
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said this on 13 Feb 2010 10:16:07 PM CEST
hallo ich heise schamil magomedov bin geboren in russland am 19.07.1992 . ich bin ein asylwerber und hab noch kein bescheid. ich war am anfang september in der polytechnische schule in Arnfels das ist in österreich ( stmk, bezirk leibnitz),, in november habe ich mit der schule aufgehört und bin zu ams kurse gegangen, nach 3 monaten habe ich eine schlechte information gekriegt das ich raus aus denn kursen bin wegen mein asyl. ich habe eine frage wass soll ich machen. Ich will gerne arbeiten, wer kann mir da helfen, ob sie mir da helfen können da frag ich mich gerade,, bite antworten sie schnellmöglich......
danke.. lg schamil |
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said this on 28 Jul 2010 6:03:13 PM CEST
Hey Schamil, zwar spät die Antwort, aber immerhin... Wenn du sagst wegen deinem Asyl, dann hast du wahrscheinlich ein rechtskräftig negatives Urteil bekommen. Wenn dies der Fall ist, dann bist du eigentlich illegal in Österreich. Was man noch tun kann? Wenn du länger als 2 - 3 in Österreich bist, Erfolgsnachweise erbringen kannst (Schule, AMS, Deutschkurse), dann könntest du vielleicht um ein Bleiberecht "Humanitärer Aufenthaltstitel" nachfragen (bei einem Rechtsanwalt oder eventuell im Asylzentrum). Aber wenn du schon Hilfe brauchst, stellst du sie gerade hier und bittest um Hilfe?!?
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