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Novelle des Nierderlassungs- und Aufenthaltsgesetz
- By Martin Zinkner
- Published 03/27/2009
- Aufenthalt , News
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Martin Zinkner
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Im Nationalrat wurde eine Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) beschlossen, die mit 1. April 2009 in Kraft tritt. Betroffen von dieser Novelle sind 164.000 in Österreich lebende Ausländer, die ihre Aufenthaltsbewilligung regelmäßig verlängern lassen müssen. Im Normalfall geschieht das einmal im Jahr und ist nicht mehr als ein Formalakt. Bis jetzt wurde nur eine Verwaltungsstrafe fällig wenn eine Frist verabsäumt wurde.
Doch die neue Novelle sieht eine Verschärfung vor: Wer die Frist versäumt, auch wenn es nur ein Tag ist und egal aus welchen Gründen, verliert dadurch sein Aufenthaltsrecht in Österreich und muss ausreisen. Ein neuer Antrag darf dann erst wieder aus dem Ausland gestellt werden. Das ist dann jedoch kein
Formalakt mehr, sondern es kann passieren, dass aufgrund des Quotensystems bei der Zuwanderung die neue Aufenthaltsbewilligung erst nach ein paar Jahren erteilt wird.
Experten sehen in dieser neuen Regelung eine große Problematik und einen großen bürokratischen Aufwand und würden deswegen Übergangsfristen begrüßen.
Der Grund für die Novelle ist die Einführung des so genannten humanitären Aufenthaltsrechts für Härtefälle. Fremdenrechtsexperten sehen durch diese Novelle aber erst das Entstehen von neuen Härtefällen und das dadurch neue Fälle der Illegalität produziert werden.
Hilfsorganisationen protestieren gegen diese neue Novelle und sehen eine große Erschwernis sowie neue Probleme für Menschen, die es ohnehin nicht so leicht haben.
Doch die neue Novelle sieht eine Verschärfung vor: Wer die Frist versäumt, auch wenn es nur ein Tag ist und egal aus welchen Gründen, verliert dadurch sein Aufenthaltsrecht in Österreich und muss ausreisen. Ein neuer Antrag darf dann erst wieder aus dem Ausland gestellt werden. Das ist dann jedoch kein
Experten sehen in dieser neuen Regelung eine große Problematik und einen großen bürokratischen Aufwand und würden deswegen Übergangsfristen begrüßen.
Der Grund für die Novelle ist die Einführung des so genannten humanitären Aufenthaltsrechts für Härtefälle. Fremdenrechtsexperten sehen durch diese Novelle aber erst das Entstehen von neuen Härtefällen und das dadurch neue Fälle der Illegalität produziert werden.
Hilfsorganisationen protestieren gegen diese neue Novelle und sehen eine große Erschwernis sowie neue Probleme für Menschen, die es ohnehin nicht so leicht haben.
6 Responses to "Novelle des Nierderlassungs- und Aufenthaltsgesetz" 
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said this on 03 Apr 2009 11:00:16 PM CET
Hallo
Sehr geeherte Damen und Herren, Ich habe grad wieder mal ein neues Österreichies gesetz Novelle wieder mal gelesen.Und habe das vor 3 tagen selber gespürt wo ich mein studenten Vizum abgeholt habe.Bin seit Ein halb Jahren hir , wen es so weiter geht mit diese '' Rechtsexstreme gesetze '' die das studiren und leben hir schwer machen sehe ich keine andre lösung als diese land hir zu verlassen. Ich habe mein Vizum-Antrag und alle andren Dokomente Ein Monat früher abgegeben, alles war ok. Meine Noten und alle andren Dokomente.Hab am Dinstag vor 3 tagen 110euro bezahlt und bekam mein Vizum , und schau nur für 5 MONATE VERLÄNGERT. Habe nach gefragt warum es nicht für ein Jahr verlängert worden ist?Meinte der Mitarbeiter von Magistrat das meine Versichrung OÖ- E-card am 30.10.2009 abläuft und deswegen müssen die noch mal 110Euro am 30.11.2009 Kassiren.Ich habe immer biss jetz nach dem ich mein Vizum bekommen hab meine E-Card verlängert für ein jahr und auser dem,bin bei mein Vater mit Versichert.Kann mir da bitte jemand helfen???Ob da ein gesetz für Studenten giebt das ich Klagen kann.Es kann nicht sein das ich mehr für Behörden kümmern muss , als um mein Studium zu Konztrieren! Ich überlege das ich diese land verlasse und nie mehr hir komme weil der Staat hir jeden ausländer das leben oder Studiren schwer macht die nicht in der EU sind. Hoffe sie geben mir ne anwort. Ich bedanke mich, mit freundlichen Grüßen, Toni V. |
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said this on 02 May 2009 2:32:46 PM CET
meine freund du hast rechet Sie wollen nur kassiren..
bin seit 9 jahre hier und habe immer diese brobleme mit aufentshalt... jede jahre neue gesetz,was ich weis versicherung hat nicht zu tun wenn ein jahr oder halbes j, du sollst einen berufung machen.und ein jahre aufenth..bekommen. |
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said this on 28 Sep 2009 4:24:52 PM CET
hallooo!!! ich habe vor einem jahr einen ausländer geheiratet und da es nicht funktioniert hat habe ich im mäarz 2008 die scheidung eingereicht... habe jetzt problem mit ihm, er lässt sich nicht scheiden da er befürchtet das land verlassen zu müssen... es wäre mir sehr recht wenn er das land verlassen müsste.... meine frage ist jetzt : Kann er hier bleiben und wenn was benötigt er an dokumenten?? So gut ich von der landesregierung in graz informiert bin braucht er meinen reisepass, meldezettel das wir auf der selben adresse wohnhaft sind und die heiratsurkunde... die bekommt er von mir natürlich nicht... er arbeitet leider aber bei einem ausläder in wien... hilft ihm das was weil er eine arbeit hat... sein visum ist nur auf ein jahr, genau bis 23 oktober 2009...
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said this on 03 Oct 2009 4:11:45 PM CET
Hi Meli!!du warst praktisch seit 5 monaten verheiratet als du die Scheidungsantrag eingereicht hast. Das nennt man Scheinehe. Du sollst mit dem Ausländer reden und mit dem klar kommen, weil ansonsten schieben sie den ab und du landest im knast. ich würde warten bis er sein visum bekommt und dann vernünftig mit dem über scheidung reden
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said this on 25 Jan 2010 12:17:00 PM CET
hallo liebe leute! ich brauche auskunft wegen erstantrag für niederlassungsbewilligung, wie lang kann die verfahrens beim landeshauptmann in der niederlassungsbehörde dauern? von und bis????
meine freundin wartet auf einen bescheid schon 6 monate, gibt es irgendwo eine grenze??? mfg lena |
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said this on 02 Feb 2010 7:35:24 PM CET
Hallo bin total sauer, lebe in Österreich seit 1990 Arbeite und habe ein Unbefristetes Visum und da ist jetzt das problem, habe bei meiner Tochter übersehen das das Visum um 5 Tage abgelaufen war und jetzt habe ich ein Strafverfahren am Hals und es erwartet mich eine Mindeststrafe von 1000€, laut der Angestellten bei der BH bin ich nicht die einzige. Miene Frage kann mann das Gesetz so ändern das wo es zuerst gar keine Strafe gegeben hat (keine mindeststrafe) auf einmal solche Summen verlangt werden, weiteres möchte ich hinzufügen das für das Visum alle voraussetzungen erfüllt sind, und das ich eine zusage für die Österreichischestaatsbürgerschaft habe.
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