Ausländerbeschäftigungsgesetz
- By Ein Auslaender
- Published 08/29/2006
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Ein Auslaender
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Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte auf dem österreichischen Arbeitsmarkt stellt das Ausländerbeschäftigungsgesetz dar, das durch das Arbeitsmarktservice vollzogen wird. Dieses Regelungsinstrument soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem österreichischen Arbeitsmarkt sichern.
Wer ist betroffen?
- Personen, die vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen sind. Das sind beispielsweise:
- anerkannte Konventionsflüchtlinge (nicht bloße Asylwerber)
- AusländerInnen im diplomatischen oder berufskonsularischen Dienst sowie deren ausländische Bedienstete
- Lehrende und Forschende an Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen
- EWR und EU-Bürger sowie deren EhegattInnen und Kinder
- ausländische EhegattInnen von Österreichern mit gültigem Aufenthaltsrecht
- Personen, für die der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz reglementiert ist. Das sind alle
- AusländerInnen die nicht unter Punkt 1 fallen, und die in Österreich eine Beschäftigung ausüben wollen. Als AusländerInnen gelten dabei Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Als Beschäftigung gilt die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis bzw. in einem Ausbildungsverhältnis.
- Personen, für die internationale Abkommen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt vorsehen. Das sind derzeit Schweizer Staatsangehörige.
Einreise, Aufenthalt und Arbeitspapiere
Ausländer und Ausländerinnen, die nach Österreich einreisen wollen, um hier eine Arbeit aufzunehmen, brauchen eine Aufenthaltsberechtigung und eine Arbeitsgenehmigung. Reise- oder Aufenthaltsvisa für Touristen oder für Verwandtenbesuche berechtigen nicht zur Arbeitsaufnahme. Wer bei einer illegalen Beschäftigung angetroffen wird, muss mit der sofortigen Ausweisung und mit einem Aufenthaltsverbot bis zu zehn Jahren rechnen.
Voraussetzung für die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit in Österreich ist ein gültiger Aufenthaltstitel, das ist eine Niederlassungsbewilligung (für die Dauer eines Jahres) oder eine Aufenthaltserlaubnis (für höchstens sechs Monate). Niederlassungsbewilligung und Aufenthaltserlaubnis setzen ihrerseits eine Arbeitsgenehmigung voraus, die eine Sicherungsbescheinigung mit anschließender Beschäftigungsbewilligung, eine Beschäftigungsbewilligung allein oder eine Zulassung als Schlüsselkraft sein kann. Die Sicherungsbescheinigung und die Beschäftigungsbewilligung muss der Arbeitgeber beantragen, die Zulassung als Schlüsselkraft der Arbeitgeber zusammen mit dem ausländischen Arbeitnehmer.
Niederlassungsbewilligungen und Aufenthaltserlaubnisse werden nach Maßgabe jährlich festgelegter Kontingente, das heißt im Rahmen der jeweils geltenden Niederlassungsverordnung der Bundesregierung, ausgestellt. Ausländer und Ausländerinnen, die zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich berechtigt sind, können ihren Aufenthaltstitel unter Vorlage ihrer Arbeitsgenehmigung bei der Aufenthalts- oder bei der Fremdenpolizeibehörde im Inland beantragen, wenn sie
- als Schlüsselkräfte zugelassen wurden oder
- die Staatsangehörigkeit eines österreichischen Nachbarstaates besitzen oder
- Staatsangehörige der USA sind.
StaatsbürgerInnen anderer Länder bzw solche, die nicht als Schlüsselkräfte zugelassen sind, müssen ihren Aufenthaltstitel an der österreichischen Vertretungsbehörde in ihrem Heimatland beantragen.
14 Responses to "Ausländerbeschäftigungsgesetz" 
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said this on 08 Nov 2006 6:51:47 PM CET
Arbeitstsbewilligung,
ich bin aus der slovakai und habe in Oesterreich eine Arbeitsstelle gefunden, nun moechte ich wissen wie ich vorgehen sollte um die Arbeitsbewilligung zu bekommen. Wen Sie mir helfen koennten waere ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Gruessen Alexander Placko |
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said this on 24 Jan 2007 9:15:57 PM CET
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitsbewilligung in Österreich. Ich komme aus R.Mazedonien und habe in Deutschland mein Medizininformatik Studium mit Schwerpunkt Klinikinformationsysteme abgeschlossen. Ich habe eine Stelle in einem Software Unternehmen für Klinikinformationssysteme, als IT-Beraterin und zwar für Zentral und Süd-Ost Europa gefunden. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Deutschland, ich sollte aber für den Standort Wien arbeiten. Für das Unternehmen ist lieber einen Österreichischen Vertrag abzuschliessen, ich weiss es aber nicht wie es in Österreich ausländerrechtlich in meinem Fall aussieht. Ich bin Ihnen sehr dankbar für weitere genauere Informationen. Für fragen stehe ich per e-mail gern zur Verfügung, Mit freundlichen Grüssen Anila Ismaili |
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said this on 14 Apr 2008 12:51:32 AM CET
In so einem Text, die mit sehr höher Wahrscheinlichkeit NUR von AusländerInnen gelesen wird, sollte man mindestens versuchen, die unbekannt und endlose deutsche Termini zu erklären oder mindestens einen Text produzieren, der einfach und für alle zugänglich ist!
Ich bin kein Wörterbuch und auch keinen Anwalt!!! |
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said this on 17 Oct 2008 4:50:49 PM CET
"Personen, die vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen sind"
was heisst das genau? dürfen die gar nicht arbeiten, oder dürfen die sofort arbeiten, oder was müssen sie tun um arbeiten zu dürfen? |
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said this on 05 Apr 2009 7:41:13 PM CET
@Feb:
Die Leute, die unter Kategorie 1 fallen, dürfen so arbeiten ohne eine besondere Erlaubnis zu beantragen. Deswegen steht zu der Kategorie 2 auch "reglementiert", das bedeutet, dass bei den Ausländern, die unter dieser Kategorie fallen, die Aufnahme eingeschränkt bzw. geregelt werden muss. |
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said this on 11 Apr 2009 10:14:17 AM CET
wie kann mein cousin in österreich bleiben, wenn er nur tourist visum hat? hat er eine möglichkeit hier zu arbeiten und auch hier zu bleiben?
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said this on 31 May 2009 11:32:51 AM CET
Mein Freund ist Australier und ich bin Deutsche. Zur Zeit sind wir völlig überfordert mit den verschiedenen Behörden und Magistraten...
Um meinem australischen Freund ein Arbeitsvisum zu beantragen, muss er ein Angebot auf Arbeit von einem Arbeitgeber vorweisen? Ist das richtig? Kann das jede Art von Arbeit sein oder muss es in seinem normalen Berufsfeld liegen? |
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said this on 02 Jun 2009 12:11:13 PM CET
bitte benutzen Sie das Forum für die Beratung. danke
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said this on 10 Jul 2009 11:08:49 PM CET
Hallo meine Name ist Zoila, bin 21 Jahre und komme aus Peru, letztes Jahr bis April dieses Jahres habe in Österreich als Aupair gearbeitet jetzt bin in der Schweiz und nach dem Jahr in der Schweiz würde gerne in Österreich arbeiten aber nicht als Aupair. Wie könnte ich wieder in Österreich arbeiten??? haben sie vielleicht eine Ahnung??? wenn ja informieren sie mich werde sehr dankbar sein.
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said this on 21 Jul 2009 11:05:19 AM CET
dürfen rumänen bzw. bulgaren, welche seit anfang 2008 in der stmk in einer wohnung gemeldet waren, sich hier ohne einschränkungen ummelden, bzw. den wohnsitz wechseln? und was wenn sie hier leben, aber nicht wirklich arbeiten bzw bis jetzt keine beschäftigungsbewilligung bekommen haben???
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said this on 01 Nov 2009 8:41:41 PM CET
Hallo,
wie kommt mein Freund am besten zur Arbeitsbewillgung, er ist nämlich aus Kroatien (kroatische Staatsbürgerschaft) und würde gerne hier anfangen zu arbeiten bzw. zu wohnen. Welche Schritte wären die ersten, könnt ihr mir bitte helfen. Ich hoffe, dass ich eine Rückmeldung erhalte. |
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said this on 23 Nov 2009 3:32:30 PM CET
Guten Tag,
ich würde auch gern für meinen Freund aus Mazedonien hier Arbeit finden. Gibt es so etwas wie eine Liste von Unternehmen von denen man weiß, dass sie bereit sind Arbeit in Österreich gegen ein Arbeitsvisum anzubieten? Oder können Sie mir eine Firma vom Hören-Sagen empfehlen (Raum Graz und Umgebung) Vielen lieben Dank! MfG |
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said this on 06 Dec 2009 11:44:17 AM CET
Hast du vielleichteit eine Positive Rückmeldung bekommen, weil ich nämlich auch für meine Schwester eine Firma brauche, Sie hat ein Beschränktes Visum bekommen aber leider wurde Sie jetzt im Oktober Volljährig. Und wir kommen aus Serbien, wenn du vielleicht eine Firma hast bitte melde dich es ist sehr dringend!
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said this on 02 Jan 2010 2:43:38 PM CET
Hallo!
Ich komme auch von Slowakei, und hette ich kerne hier in Wien arbeiten. Mein freund ist aus Wien, únd wir haben auch zusamen versucht jergenwelche moglichkeiten zu finden das ich dass arbeitsbiwiligung kriege. Aber wir haben leider kein gluck gehabt. Wenn mir hier jemand helfen kann bitte melden sie sich es ist sehr wichtig fur mich und sehr dringend! Herzliches dank! |


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