Erteilung von Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen/Halbjahr
  • Die für die Erteilung eines Schengen-Visums zu entrichtenden Konsulargebühren können der in den Amtsräumen der Berufsvertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) aufliegenden Gebührenliste entnommen werden
  • Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Konsularabteilung der Vertretungsbehörde erforderlich.
  • Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
  • Visaanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden.
 

Prinzipielle Erfordernisse:

  1. Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich unterschrieben
  2. 1 aktuelles Passbild
  3. Pass (in der Regel gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes)
  4. Nachweis einer für den Besuchszeitraum geltenden Reisekranken- und Unfallversicherung, aus der hervorgeht, dass alle Risken abgedeckt sind (Deckungssumme mindestens € 30.000.--) Zusätzlich erforderliche Unterlagen:
    (Telefax-Depeschen ersetzen keine Originale! Diese sind auf Verlangen der Behörde vorzulegen.)
 

Touristische Reisen:

  • Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Österreich
  • Gegebenenfalls Nachweis einer Hotelreservierung
  • Rückreiseticket
    Besuchsreisen mit Einladung:
    1. Verpflichtungserklärung im Original, Unterschrift des Einladers mit Hauptwohnsitz Österreich muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
    2. a) Nachweis über Einkommen oder Vermögen des Einladers (z.B. aktuelle Gehalts- bestätigungen)
      b) Gegebenenfalls Kopie des Mietvertrages, Grundbuchauszug etc.
      c) Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Passkopie des Einladers (Seite 1-4)
      (bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels)
      d) Kopie des Meldezettels des Einladers
  • Da staatenspezifisch noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt sich vor Visumantragstellung unbedingt eine Kontaktnahme mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.
    WICHTIG: Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrags Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen.