Es stehen verschiedene Stipendien oder Studienzuschüsse für ausländische Studierende bereit. Die Voraussetzungen, Stipendiendauer, Einreichtermine sind von Stipendium zu Stipendium verschieden, aber auch die Einreichstelle. Bei einigen Stipendien muss man den Antrag schon im Heimatland stellen.

Änderungen durch die Stipendienvergebenden Stellen sind möglich. Bei allen Stipendien in Österreich gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Von mehreren sehr guten Kandidaten können nur die Bestgereihten ein Stipendium erhalten, wobei die Zahl der geförderten Personen vom Kontingent bzw. vom Budget des jeweiligen Programms abhängt. Die Stipendien sind grundsätzlich für Bewerber aller Studienrichtungen offen. Wo bekomme ich weiter Info: Unter http://grantsdb.oead.ac.at findest du eine Datenbank mit allen möglichen Stipendien. Bemerkung: Wir raten dich davon ab, nach Österreich zu kommen um zu studieren, falls du keine Stipendien Zusage bekommen hast, und falls du dein Studium nicht die ganze Zeit selbst finanzieren kannst. beachte bitte, dass derzeit ein Arbeitsverbot für ausländische Studierende aus nicht EWR - Länder gilt.


Unterstützungen:

  • Die Österreichische Hochschülerschaft bietet einige Unterstützungsmöglichkeit für Studierende die in Not gerieten, und für Studierende mit Kinder. Diese Unterstützungen werden nur einmalig vergeben, und gelten nicht als Stipendien.

Familienbeihilfe
Familienbeihilfe erhalten österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und zwar grundsätzlich für minderjährige Kinder. Für volljährige Kinder gebührt Familienbeihilfe max. bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, wenn sie in Berufsausbildung stehen.

  • Ausländerinnen erhalten Familienbeihilfe dann, wenn der Lebensgefährte die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, oder wenn sie seit mindestens drei Monaten unselbständig erwerbstätig sind, oder wenn sie seit mindestens fünf Jahren durchgehend in Österreich leben.

Die Familienbeihilfe ist je nach Alter und Anzahl der Kinder unterschiedlich.

0-10 Jahre 10-19 Jahre 19-26 Jahre
1. Kind öS 1.450,- ös 1.700,- ös 2.000,-
2. Kind öS 1.625,- öS 1.875,- öS 2.175,-
ab 3. Kind öS 1.800,- öS 2.050,- öS 2.350,-

Für erheblich behinderte Kinder gibt es einen Zuschlag von S 1.800,-- monatlich. mehr infos unter: Familie.at


Anträge und Infos beim Finanzamt.

Studentische Versicherung:

Du muss in Österreich immer eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. ( Notwendig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)

Studierende haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Gebietskrankenkasse versichern zu lassen. Die Versicherung kann von In- und Ausländern abgeschlossen werden, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Die Studierenden müssen ordentliche Studierende österreichischer Universitäten sein oder als außerordentliche Studierende von der Universität an den Vorstudienlehrgang eingewiesen worden sein.

Ausländische Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten müssen in ihrem Heimatland bei ihrer zuständigen Krankenversicherung das passende Formular ("E 128", E 111" ...) ausfüllen und dem Antrag auf Versicherung in Österreich beilegen. Dadurch erwerben sie Versicherungsschutz im selben Ausmaß wie inländische Studierende. Da die Regelungen je nach Herkunftsland unterschiedlich sind, sollte man sich unbedingt bei der heimischen Versicherung rechtzeitig informieren

Der Abschluss dieser Versicherung kann jederzeit erfolgen. Anmeldeformulare liegen bei den zuständigen Gebietskrankenkassen. Bei Eintreten des Krankheitsfalles kann bei den Bezirksstellen der österreichischen Gebietskrankenkassen ein Krankenschein bezogen werden. Erforderlich ist hierfür die Vorlage des Zahlscheines als Nachweis des monatlich eingezahlten Betrages und des von der Gebietskrankenkasse ausgestellten Krankenscheinnachweises. Der Versicherungsbeitrag beträgt für Studierende derzeit € 17,79 pro Monat. Du kannst alle Ärzte aufsuchen, die Vertragspartner der Gebietskrankenkasse sind.

Was ist bei der Anmeldung notwendig:

  • Antragsformular
  • Reisepass
  • Zulassungs- oder Fortsetzungsbestätigung
  • Meldezettel
  • Studienbuchblatt
  • Für außerordentliche Studierende: Gegenfalls die Bestätigung des Vorstudienlehrganges und der Zulassungsbescheid