EU-Freizügigkeitsbestätigung
- By Ein Auslaender
- Published 09/4/2006
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EU - Freizügigkeitsbestätigung
Bestätigung über das Recht auf freien Arbeitsmarktzugang gemäß §32a Abs 2 bzw Abs 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBI. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung
Es wird bestätigt, das Sie die Voraussetzungen nach §32a Abs 2 bzw. Abs 3 AuslBG erfüllen und damit im gesamten Bundesgebiet Österreichs eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen. Ihr Arbeitgeber braucht für Ihre Beschäftigung keine weitere Berechtigungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Ihr Arbeitgeber hat eine Ausfertigung dieser Bestätigung in seinem Betrieb zur Einsichtsnahme bereit zu halten (§32a Abs 4 AuslBG) und nach Beendigung der Beschäftigung an Sie zu retournieren.
Berechtigt um so eine Bestätigung zu erhalten sind EU-Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten wenn sie:
- schon seit mind. 12 Monaten gesetzmäßig am Arbeitsmarkt zugelassen sind
- falls sie die Vorraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllen
- wenn sie schon seit 5 Jahren in Österreich niedergelassen sind und während dieser Zeit ein regelmäßiges Einkommen, z.B. aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, bezogen haben.
Wichtig: Falls eine Freizügkeitsbestätigung ausgestellt wird, so sind auch Ehepartner sowie Kinder berechtigt eine Freizügigkeitsbestätigung zu erhalten. Das gilt jedoch nicht bei rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen. Hier gilt derzeit noch eine Wartezeit von 18 Monaten bis eine solche Bestätigung ausgestellt wird.
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2 Responses to "EU-Freizügigkeitsbestätigung" 
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said this on 29 Sep 2009 4:08:29 PM CET
Hallo Kann mir jemand helfen?? Ich mochte mit meinem Freund in einem Hotel Arbeiten aber wir kommen von Slowakei und jeder Hotel will von uns arbeitsbewilligung.Ist moglich dass wir eins bekommen? Danke
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said this on 27 Jan 2010 7:45:35 PM CET
Hallo,
ich hätte eine Frage zur EU Freizügigkeitsbestätigung?Ich lebe seit 4 Jahren in Österreich in Partnerschaft also bin nicht Verheiratet. War fast ein Jahr davon Selbständig ,nachher habe ich dies abgemeldet,weil ich ein Kind bekommen habe.36 monate war ich mit mein Kind zu Hause.April 2009 ist mein "Karenz" abgelaufen seitdem bin ich auf Job suche weil ich nicht mehr als Selbständige Arbeiten will. Jetzt wäre meine Frage ob ich die Freizügigkeitsbestätigung bekommen kann nächstes Jahr (2011 ist dann 5 Jahre das ich in Österreich lebe)da ich keine regelmäßige Einkommen habe..Wenn nicht was sind dann meine Möglichkeiten unselbständig Arbeiten zu dürfen in Österreich ?! Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. |


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