Aufenthaltsverbot

| 3. Januar 2012 | 3 Comments

Wird ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, so ist das ein Landesverweis mit einem zusätzlichen Verbot das österreichische Staatsgebiet für eine bestimmt Zeit zu betreten. Das Aufenthaltsverbot kann nur für Österreich gelten, oder auch für das gesamte Schengengebiet. In diesem Fall wird das Aufenthaltsverbot in das Schengener Informationssystem eingetragen. Grundsätzlich werden Aufenthaltsverbote dann ausgesprochen, wenn die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder auch Ruhe gefährdet ist. Gründe dafür können folgende sein:

  • Verwaltungsübertretung,
  • vorsätzliche Finanzvergehen,
  • gerichtlich strafbare Handlung,
  • Schlepperei,
  • Unrichtige Angaben gegenüber den Behörden,
  • wenn die Mittel für den eigenen Unterhalt nicht ausreichen,
  • Schwarzarbeit,
  • Scheinehe,
  • Wiedereinreise ohne Visum,
  • Teilnahme bei einer Terrororganisation oder einer anderen kriminellen Vereinigung, …..

Natürlich hängt es immer nach der schwere des jeweiligen Deliktes ab und es gibt noch eine Reihe von weiteren Gründen für ein Aufenthaltsverbot. Deswegen sollte man sich immer gut informieren bevor man ein Aufenthaltsverbot garantiert.

Es kann auch Gründe geben warum das Aufenthaltsverbot unzulässig sein könnte:

  • wenn durch eine Aufenthaltsverfestigung eine Ausweisung nicht möglich wäre,
  • wenn der Betroffene aufgrund der Aufenthaltsdauer schon um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen hätte können
  • wenn der Betroffen schon von klein auf in Österreich aufgewachsen ist, außer wenn es zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren kommt oder wenn der Betroffene einer Terrororganisation angehört.
Eingehende Suchanfragen
  • aufenthaltsverbot österreich
  • aufenthaltsverbot

Tags:

Category: Aufenthalt

Comments (3)

Trackback URL | Comments RSS Feed

  1. Tanja sagt:

    Guten Tag!

    Ich habe folgende Frage:

    Ab wann beginnt die Frist bei einem Aufenthaltsverbot?
    Mit rechtskräftig werden des AVs? Oder mit dem Datum der tatsächlichen Ausreise?

    Vielen Dank,
    freundliche Grüße

  2. blida sagt:

    hallo ich suche selbst über die antworte ich bin seite 1999 in österreiche und auch verheiratet mit österreicherien bis jetzt ohnen visum wegen die aufenthaltsverboten und ich weiss nicht mehr ob spielt rolle ob bin oder nicht verheirtet

  3. blida sagt:

    ich habe mit jede anwalt versucht leider nicht immer negative
    ich hoffe kann mich jemand hilfen mit ein rate 10 jahre in gesammt schnegger raum ich weiss nicht mehr

Schreibe einen Kommentar zu blida Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.