Beschäftigungsbewilligung für ausländische Studierende

| 22. Februar 2012 | 3 Comments

Seit 1. Juli 2011 dürfen drittstaatsangehörige StudentInnen mit einer Aufenthaltsbewilligung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit mit Einschränkungen nachgehen. Dafür benötigen sie eine Beschäftigungsbewilligung. Diese muss der Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Beschäftigungsbeginn beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Grundsätzlich darf der Studienerfolg durch die Beschäftigung nicht beeinträchtigt werden.

  • Studierende im Bachelor-Programm oder im 1. Studienabschnitt können eine Bewilligung im Ausmaß von 10 Wochenstunden erhalten.
  • Studierenden im Master-Programm oder nach Abschluss des 1. Studienabschnitts kann eine Bewilligung für 20 Wochenstunden erteilt werden.
  • In der Vorlesungsfreienzeit ist auch eine Bewilligung für eine Vollzeitbeschäftigung möglich.
  • Achtung: auch für eine geringfügige Beschäftigung benötigt man eine Beschäftigungsbewilligung.

Wird für die Absolvierung des Studienplans einer österreichischen Bildungseinrichtung ein Berufspraktikum benötigt, so ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig. Der Arbeitgeber ist trotzdem verpflichtet die Tätigkeit spätestens zwei Wochen vor Arbeitbeginn dem AMS zu melden. Dieser stellt daraufhin eine Anzeigebestätigung aus. Dasselbe gilt für Volontariate.

Für Tätigkeiten, die vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen sind, wird weder eine Beschäftigungbewilligung, noch eine Anzeigebestätigung benötigt. Dazu zählen z.B. wissenschaftliche Tätigkeiten in der Forschung und Lehre oder Tätigkeiten im Rahmen von EU-Ausbildungs- und Forschungsprogrammen.

Für eine Erwerbstätigkeit mittels Werkvertrag wird ebenfalls keine Bewilligung benötigt.

Drittstaatangehörige Familienangehörige von Studierenden dürfen in Österreich nicht erwerbstätig werden.

Eingehende Suchanfragen
  • beschäftigungsbewilligung studenten
  • beschäftigungsbewilligung österreich
  • arbeitserlaubnis nach heirat österreich
  • arbeitserlaubnis für studenten in österreich
  • ausländische studenten in österreich arbeit

Tags: , ,

Category: Studieren

Comments (3)

Trackback URL | Comments RSS Feed

  1. Mary sagt:

    Liebes Ausländer-Teams!

    Ich bin Uni- Studentin (Postgraduate) und komme aus Northamerika. Ich habe ein Projekt im Kunstbereich. Kann ich selbstständig arbeiten?
    Vielen Dank im VOraus für eure Hilfe!

    Mary

  2. Hoa sagt:

    Ich bin Studentin. Ich komme aus Vietnam. Im Sommer möchte ich Vollzeit arbeiten. Ich weiß noch nicht genau, ich kann Vollzeit arbeiten? Order nicht?

  3. Pogrielz Sven sagt:

    Hallo,

    ich habe einmal eine Frage bezüglich einer Freundin von mir. Da sie ihren Magistra in der Ukraine abgeschlossen hat, gilt für sie daher eine andere Auflage der Arbeitserlaubnis für Studenten? Da sie nun ein neues Studium (Bachelor) in Österreich macht.

    Hoffe auf eine Antwort Ihrerseits

    MfG Sven Pogrielz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.