Das Strafregister

| 5. Januar 2012 | 1 Comment

Beim Strafregister handelt es sich um ein Register in dem zentral sämtliche rechtskräftige Verurteilungen der österreichischen Strafgerichte eingetragen werden. Es werden jedoch auch rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Gerichte eingetragen, wenn die jeweilige Person (egal ob Staatsbürger oder nicht) in Österreich den Hauptwohnsitz hat. Geführt wird das Strafregister von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt). Achtung: diese ist nicht für die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen zuständig!

In bestimmte Fällen kann es vorkommen, dass man eine Strafregisterbescheinigung benötigt. Das kann z.B. verlangt werden wenn man sich um eine Arbeit bewirbt u.ä. Einblick in das Strafregister hat nur diejenige Person für die das Strafregister gilt. Das heißt fremde Personen dürfen keinen Einblick nehmen. Ausgenommen davon sind diverse staatlichen Behörden.

Zuständig für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung ist:

  • In Gemeinden od. Städten ohne Bundespolizeidirektion: Bürgermeister
  • In Städten mit Bundespolizeidirektion: Bundespolizeidirektion
  • In Wien: Polizeikommissariat
  • Im Ausland: die zuständige Vertretungsbehörde

Antragstellung:
Wer eine Strafregisterbescheinigung benötigt braucht dazu einen:

  • Antrag auf Ausstellung
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Nachweis über früher geführte Namen (wenn das der Fall ist. Hier gelten: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.)
  • Wenn Antrag nicht selbst gestellt wird: Vollmacht für die Antragstellende Person

Kosten:
Natürlich kostet ein solcher Antrag auch was. Wie hoch die Kosten derzeit sind erfährt man bei der Antragstellung (derzeit rund 30€).

Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Strafen aus dem Strafregister getilgt. Wann das ist erfährt ihr in diesem Artikel:

Eingehende Suchanfragen
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Category: Leben, Recht

Comments (1)

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  1. Mustaf Hoxha sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich Mustaf Hoxha, geboren am 04.07.1987 in Kaçanik, habe einen Antrag in die Amerikanische Botschaft zum Zweck der Familienzusammenführung gestellt. Man hat aber vor der Botschaft verlangt ihnen einen Strafregisterauszug aus österreich von mir verlangt. Das Problem ist es aber dass ich niemanden in österreich habe diese für mich abzuholen und wollte Sie fragen ob sie mir mit der Post nach Kosovo schicken könnten? Wenn Sie mir hiermit helfen könnten würde ich Ihnen sehr dankbar sein

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