Der Name des Kindes

| 4. Januar 2012 | 2 Comments

Die Frage des Namens eines Kindes ist natürlich immer eine große Frage. Aber auch hier gibt es ein paar Bestimmungen auf die wir in diesem Artikel eingehen.

Den Namen aussuchen darf bei einer ehelichen Geburt beide Eltern; wird das Kind unehelich geboren so darf in der Regel die Mutter den Namen aussuchen.

Eine Erklärung über den Vornamen des Kindes muss schriftlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt abgegeben werden. Nur dann wird eine Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt. Hat man sich bei der Geburt noch nicht entschieden, so muss man vor dem Standesamt erscheinen und den Namen des Kindes bekannt geben. Spätestens einen Monat nach der Geburt muss der Name des Kind feststehen! In der Erklärung muss der/die Name/n des Kindes angegeben werden.

Wie gesagt muss ein Elternteil (normal die Mutter) die Erklärung abgeben. Bei einem verheirateten Elternteil sichert in der Erklärung jener Elternteil, der die Erklärung abgibt, das Einverständnis des anderen Elternteiles zu. Können sich verheiratete Eltern auf keinen Namen einigen (oder werden nur unzulässige Namen angegeben) so wird vom Standesamt das Pflegschaftsgericht verständigt.
Aber nicht ein jeder Vorname wird vom Standesamt ohne weiters akzeptiert.

Das Standesamt hat ein Einspruchsrecht wenn:

  • Bezeichnungen als Vorname/n verwendet werden sollen, die als Vorname nicht gebräuchlich sind.
  • Der Name für das Wohl des Kindes abträglich ist.

Weiters muss zumindest der erste Vorname des Kindes auch dem Geschlecht des Kindes entsprechen und üblich sein!

Beim Familiennamen gibt es auch mehrere Möglichkeiten:

Bei verheirateten Eltern:

  • haben beide Elternteile den gleichen Familiennamen erhält auch das Kind diesen.
  • haben die Elternteile unterschiedliche Familiennamen, so muss schon vor der Hochzeit der Familienname für die ehelichen Kinder bekannt gegeben werden, wird so eine Erklärung nicht gemacht so wird automatisch der Name des Mannes dem Kind gegeben.

Nähere Informationen gibt es in diesem Artikel.

Bei unverheirateten Eltern:
erhält das Kind automatisch den Namen der Mutter. Es gibt aber auch die Möglichkeit den Familiennamen des Vaters eintragen zu lassen, wenn es hier Einverständnis zwischen Mutter und Vater gibt.

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Category: Geburt & Schwangerschaft, Leben

Comments (2)

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  1. Stefan Nowak sagt:

    Ich denke hier liegt ein Fehler vor:
    http://www.auslaender.at/der-name-des-kindes/1037
    Jener Absatz enthält einen Widerspruch:

    Bei unverheirateten Eltern:
    erhält das Kind automatisch den Namen des Mannes. Es gibt aber auch die Möglichkeit den Familiennamen des Vaters eintragen zu lassen, wenn es hier Einverständnis zwischen Mutter und Vater gibt.

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