Die Grunderwerbssteuer

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Der Kauf einer Wohnung ist keine reine private Sache wo Geld zwischen Käufer und Verkäufer wechselt. Auch der Staat verdient beim Erwerb von Wohnungseigentum durch die Grunderwerbssteuer.

Höhe der Grunderwerbssteuer:
Die Höhe hängt davon ab ob sie die Wohnung von einem Fremden oder einem nahmen Verwandten kaufen. Der Erwerb von einem nahen Verwandten ist hier deutlich günstiger:

  • Kauf von einem Fremden: 3,5% des Kaufpreises
  • Kauf von einem nahen Verwandten: 2,0% des Kaufpreises

Was ist der Kaufpreis?
Der Kaufpreis ist die gesamte Summe die ein Wohnungskäufer dem Verkäufer zahlen muss. Neben dem reinen Barkaufpreis kommen hier auch z.B. Schulden dazu die man vom Verkäufer übernimmt.

Grunderwerbssteuer im Erb- und Schenkungsfall:
Im Jahr 2008 ist in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgelaufen. Seitdem ist auch in diesen Fällen stattdessen eine Grunderwerbssteuer zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage dafür ist jedoch deutlich besser als im Falle eines Kaufes. Hier wird der dreifache Einheitswert herangezogen.

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Category: Kaufen, Wohnen

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