Die Meldebestätigung

| 4. Januar 2012 | 1 Comment

Manchmal wird heute eine Meldebestätigung über derzeitige oder frühere Wohnsitze verlangt. Wie man zu einer solchen kommt, was man dazu benötigt und was eine solche Meldebestätigung kostet erklären wir in diesem Artikel.

Wer kann eine solche Meldebestätigung beantragen?
Prinzipiell kann eine jede Person die sich in Österreich aufhält und hier einen Wohnsitz hat eine Meldebestätigung für sich beantragen. Darüber hinaus ist man auch dazu berechtigt eine Meldebestätigung für Personen zu beantragen, für die man meldepflichtig ist. Das können z.B. Kinder oder geistig behinderte Personen sein.

Was kann beantrag werden?

  • Meldebestätigung mit den derzeitigen Wohnsitzen
  • Meldebestätigung mit den früheren Wohnsitzen

An welche Stelle muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung einer Meldebestätigung ist jenes Meldeamt, wo ich einen Wohnsitz oder Aufenthalt habe. Das kann das Gemeindeamt, der Magistrat in Städten mit eigenem Statut oder in Wien das Magistratische Bezirksamt des Wohnsitzbezirkes sein.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Ich muss dafür nur einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen formlosen Antrag mitbringen. Wer eine Bestätigung über frühere Wohnsitze benötigt muss auch unbedingt in einem schriftlichen Antrag begründen warum man eine solche Meldedarstellung braucht.

Was kostet eine solche Meldebestätigung?
Antragsgebühr: 13,20€. Entfällt jedoch wenn die Antragstellung mündlich erfolgt.
Zeugnisgebühr: 13,20€. Entfällt jedoch wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder auch eine bestimmte Behörde gerichtet wird. Aber Achtung: darf nicht an den Antragsteller selbst gerichtet werden!
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10€ wenn aus dem örtlichen Melderegister abgefragt wird und 3€ wenn aus dem Zentralen Melderegister abgefragt wird.

Wie kann ich um eine Meldebestätigung ansuchen?
Es sind drei Formen möglich: persönlich, postialisch oder per Boten. Wird der Antrag per Post oder Boten gestellt so sind die notwendigen Unterlagen notariell oder gerichtlich beglaubigt vorzulegen!

Was kostet die Beglaubigung?
Notariatskosten: 1,50€ plus nochmals 20% Umsatzsteuer
Gebühren: 3,60€.

Eingehende Suchanfragen
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Category: Leben, Meldewesen

Comments (1)

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  1. Luigi Murgia sagt:

    stimmt es das ich um ein melde bescheinung zum bekommen brauche ich ein arbeit vertrag?
    um arbeit zu bekommen brauche ich umbediengt ein melde bescheinung?

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