Die Nutzwertberechnung

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Wer Wohnungseigentum an einer Liegenschaft erwirbt muss eine Nutzwertberechnung durchführen lassen. Aber wofür ist diese gut?

Die Nutzwerberechnung ergibt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer an einer Liegenschaft untereinander. Aus dieser Nutzwertberechnung ergibt sich auch ein Berechnungsschlüssel. Diesen benötigt man um Kosten die für die gesamte Liegenschaft anfallen untereinander aufzuteilen. Ein Beispiel ist hier die Höhe der zu bezahlenden Betriebskosten.

Grundlagen für die Berechnung:
Um den Nutzwert zu bestimmen wird für die Berechnung die Nutzfläche der Wohnung ermittelt. Nutzfläche einer Wohnung ist die gesamte Bodenfläche. Abgezogen werden hier Wandstärken, Durchbrechungen, Treppen, Terrassen und offene Balkone. Es kann auch Zu- oder Abschläge geben, wenn durch gewisse Umstände der Wert einer Wohnung gegenüber den anderen Wohnobjekten des Hauses erhöht oder vermindert wird.

Erstellt wird das Gutachten durch einen Ziviltechniker für Hochbau oder von einem Immobiliensachverständigen für Hochbau.

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Category: Kaufen, Wohnen

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