Die Wohnrechtsvereinbarung können Sie abschließen, wenn kein ganz hartes Überlassungsverbot im Mietvertrag steht, und auch das ist nicht soo unverrückbar. Ich kenne den Mietvertrag nicht
Nur: Warum braucht eine Diplomatin eine Aufenthaltsbewilligung? Die haben doch Legitimationskarten..
Grüsse
Peter
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