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  #1  
Alt 11-28-2005, 12:52
Sonja
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Hochzeit unter unglücklichen Un

Hallo liebe Leute!


Ich habe eine für mich ganz dringende Frage.
Mein Freund kommt aus Rumänien (ich bin Österreicherin) und ist wegen mehrerer Dummheiten und gegen mein Anraten bereits seit über einem Jahr durchgehend in Österreich.
Das Visum ist also ca 4fach überschritten worden.
Nun ist es so, dass wir beschlossen haben zu heiraten und ich weiß nicht wie das funktionieren soll denn sobald er einen Fuß in sein Land setzt ist angeblich der Reisepass weg und er kommt erstmal für längere Zeit nicht mehr zurück.
Abgesehen davon, dass der Gedanke absolut schmerzhaft ist, stellt sich mir nun eine Frage:
Bleibt uns als letzter Ausweg "nur noch" die Hochzeit in Rumänien?
Ich heirate gerne in seiner Stadt, das ist keine Frage, aber:
Darf er dann wieder unbescholten ausreisen?
Wir möchten zwar beide gern viel Zeit in Rumänien verbringen, unser Leben jedoch wollen wir erstmal in Österreich und später vielleicht ganz woanders verbringen.
Seite an Seite.
FALLS jemand auch nur einen kleinen Funken Ahnung hat, bitte ich ihn/sie, sich mir mitzuteilen.
Es geht in erster Linie um die Ausreise aus Rumänien wenn das Visum definitiv überschritten, er aber der Ehemann einer EU-Bürgerin ist.

Bitte um Antwort.
Vielen vielen Dank
Sonja
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  #2  
Alt 11-29-2005, 12:36
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Warum heiraten sie nicht in Ö ? Brauchen würde er soweit ich weiss Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis, es wäre also gut wenn er noch Kontakt zu Bekannten in Rumänien hat.

Problem an der Sache ist, das mit nächsten Jahr ein neues Fremdenrecht in kraft tritt. D.h. wenn Sie noch dieses Jahr heiraten könnte er in Ö auch die NiB beantragen, ab nächsten Jahr geht das leider nicht mehr so einfach. Da müsste er den Erstantrag auf Niederlassungsbewilligung im Ausland stellen.

Ab 01.01.06, mit dem neuen Fremdenrechtspaket, könnte er, da er Visafrei einreisen können, jeden Antrag im Inland stellen, solange er legal hier ist. Nur dürfte er die Erteilung nicht in Ö abwarten, sollte diese länger als 3 Monate dauern. Problem ist das er jetzt schon nicht mehr rechtmäßig in Ö ist, daher Auslandsantragstellung.

HH
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  #3  
Alt 12-03-2005, 16:41
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Habe noch was gefunden, besonders der Schlu könnte für dich interessant sein:


Wie bisher gilt prinzipiell Auslandsantragstellung, die Ausnahmeregelungen für Inlandsantragstellungen wurden etwas vereinfacht.

Künftig kann jeder, der zur sichtvermerksfreien Einreise nach Österreich als Tourist berechtigt ist, jeden Aufenthaltstitel im Inland beantragen.

Negativer Nebeneffekt: Er darf die Erledigung seines Antrages nicht über den Gültigkeitszeitraum seiner sichtvermerksfreien Aufenthaltsberechtigung hinaus im Inland abwarten. Dh: Braucht die Behörde zur Erledigung des Antrages länger als - im Regelfall- drei Monate bleibt dem Antragsteller nichts anderes übrig, als auszureisen und den Aufenthaltstitel dann über die öst. Vertretung in Empfang zu nehmen.

Die gesetzliche Trennung zwischen "Angehörigen Österreicher" und begünstigten Angehörigen sonstiger EWR-Bürger wirkt sich leider auch hier aus: Die erste Gruppe darf zwar weiterhin auch im Inland beantragen, allerdings nur mehr unter der Voraussetzung zuvor rechtmäßiger Einreise ins Bundesgebiet sowie rechtmäßigen Aufenthalts. Weiters gilt auch hier die Regelung, dass der Antrag kein Bleiberecht bis zur Erledigung über den Zeitraum des rechtmäßigen Aufenthalts hinaus schafft. Der Aufenthaltsstatus eines "Illegalen" wird sich also künftig nicht mehr durch eine Heirat mit einem Österreicher aus dem Inland heraus sanieren lassen.



mfg
Ursus :twisted:
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