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  #1  
Alt 01-02-2006, 10:41
momo
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Standard Werkvertrag neben der Geringfügigbeschäftigung

Ich bin eine Studentin aus China und arbeite momentan geringfügig (¤320monatlich)mit Arbeitserlaubnis. Darf ich noch mit Werkvertrag gleichzeitig arbeiten oder nicht? Falls ja, wie viel darf ich jährlich verdienen ohnen Steuer zu zahlen?

DANKE!!!
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  #2  
Alt 01-03-2006, 09:38
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Im Prinzip dürfen Sie mit Werkvertrag arbeiten. Wo die steuerliche Grenze ist bei selbständigen, weiss ich ad hoc jetzt nicht, jedoch gebe ich zu bedenken, dass man auf jeden Fall Sozialabgaben zu zahlen hat ( Krankenversicherung usw.)
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  #3  
Alt 01-03-2006, 09:48
momo
Guest
 
Beitraege: n/a
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Aber ich habe AMS angerufen, mir wurde gesagt, es geht überhaupt nicht.
Ich darf nur als geringfügig arbeiten.
Aber ich habe gehört, dass man auch mit Werkvertrag arbeiten kann.
Bitte um genaue Infos!

Vielen Dank!
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  #4  
Alt 01-03-2006, 10:19
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Beitraege: n/a
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Mich würde interessieren wer beim AMS sowas sagt.

Genauer : Für unselbständige Arbeit ( normales Arbeitsverhältnis, freider Dienstnehmer) brauchen Sie eine Beschäftigungsbewilligung.

Für selbständige Arbeit ( Werkvertrag ) nicht. Es muss aber auch eine echte selbständige Tätigkeit sein.
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  #5  
Alt 01-04-2006, 09:37
momo
Guest
 
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Herr Pöll 87871-20103 (im 3. Bezirk)

Er ist Spezialist für Ausländerarbietsrecht.

Die Arbeit, die ich machen will, kann wirklich mit Werkvertrag machen, weil ich die chinesische Lehrstoff selbst entwickeln muss.
Ich werde nach der Leistung bezahlt.

Können Sie vielleicht ihn kontaktieren? Falls ja, maximal darf ich noch verdienen neben einer geringfügig Beschäftigung?

DANKE!!!
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  #6  
Alt 01-04-2006, 15:25
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Habe ihn heute nicht erreicht, bleibe aber hartnäckig.

to be continued...
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  #7  
Alt 01-09-2006, 21:03
Momo
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Haben Sie schon gefragt? Bitte nicht vergessen. DANKE!!!!!!!!!!!!!
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  #8  
Alt 01-12-2006, 09:39
momo
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Keine Antwort? Bitte um Hilfe!
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  #9  
Alt 01-17-2006, 12:56
Guest
 
Beitraege: n/a
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Bin noch dran. Sry das es länger dauert, konnte zwar nicht direkt Herrn Pöll erreichen jedoch eine Dame die in seiner Abteilung arbeitet, welche bei Hernn Pöll auch nachgefragt hat. Jedoch sind sie der Ansicht jeder WErkvertrag muss bewilligt werden. Da ich klarerweise nicht nachgegeben habe und wissen wollte auf welcher gesetzlichen Grundlage gemeint wird, dass man echte Werkverträge bewilligen, wurde ich auf die Landesstelle des AMS weitergeleitet. Dort jedoch sind die Leute wiedermal nicht zu erreichen. Dies bedarf auf jedenfall einer Klarstellung.
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  #10  
Alt 01-18-2006, 15:34
Momo
Guest
 
Beitraege: n/a
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Danke sehr!

Falls Sie irgendwas noch wissen, bitte um klare Antwort!

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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