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  #1  
Alt 04-26-2006, 21:08
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Standard Aufenthalt in Oesterreich

Hallo!

Ich melde mich bei euch um folgendes in erfahrung zu bringen: ich bin in wien schon seit fast drei jahren - um zu studieren. ich bin bosnische staatsbürgerin. seit dem letzten jahr bin ich mit einem bosnischen studenten verheiratet. nun folgendes: mein mann wird voraussichtlich länger als ich studieren und ich habe nicht vor wegen verschiedenen bürokratie-erleichterungen weiter zu studieren (wenn ich mein jetziges studium schon abgeschlossen habe). wie sieht es in solch einer situation dann mit meinem hier - bleiben aus? kann ich auf grund der ehe mit meinem mann hier bleiben oder müsste ich wieder zurück nach bosnien? und wie würde es aussehen wenn wir in der zeit kinder bekommen? was für rechte hätte ich? was kinderbeihilfe und ähnliches angeht...
doch am meisten interessiert es mich ob ich nach beendigung meines studiums hier bleiben könnte...

ich hoffe, dass meine frage nich allzu kompliziert formuliert ist und ich bald eine antwort bekommen werde.
bedanke mich schon im voraus...

lg
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  #2  
Alt 06-27-2006, 21:56
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Standard

Hallo,ich bin Ajla und ich habe eine sehr wichtige Frage.Ich komme aus Serbien und bin hier seit 3 Jahre.Ich bin adoptiert von einem Österreicher und ich studiere in Wien.Ich habe Niederlassungsbewilligung.Mein Freund kommt aus Bosnien,er studiert auch,und hat Aufenthaltsbewilligung.Hier ist aber schwer studieren und auch arbeiten gleichzeitig.Wenn er nicht seine Prüfung schaft,dann hat er nicht genug Punkte um Visum zu verlängern.Meine Frage läutet:Wenn wir heiraten,ist se möglich dass er irgendwelche Visum bekommt,damit er hier in Österreich bleiben kann?Bitte geben Sie uns eine Antwort?!!
Danke
LG
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  #3  
Alt 07-16-2006, 10:15
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Standard Hilfe wegen meiner EHE!

Ich bin seit 2005 mit einer Rumänin verheiratet.
Ich bin einige Monate nach der Hochzeit draugekommen, dass Sie mich mit einem Rumänen betrügt.
Darauf hin habe ich meine Frau verlassen, und bin in eine eigene Wohnung gezogen.
Vor kurzem habe ich Erfahren, dass der neue bereits bei Ihr wohnt.
Ich habe zurzeit die nicht die finanzellen Mitteln um die Scheidung einzureichen, daher muß ich noch einige Monate warten.
Eine Bekannte von mir meinte, dass dies von seitens der Behörden als Scheinehe gewertet könnte, obwohl ich keinerlei finanziellen Vorteil hatte, könnte ich trotzdem vors Gericht kommen, und/oder eine Haftstrafe ausfassen.
Was ist da dran?
Wenn das stimmt, was soll ich tun um eine Haft zu entgehen?
Wie schaut es denn mit Ihrem Visum aus, wenn ich nicht mehr dort wohne?

MfG
Heimo
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  #4  
Alt 07-25-2006, 14:30
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Nachdem die Ehe - eine Zeit lang - "echt" war, liegt keine Aufenthaltsehe vor. das lässt sich mit Zeugen von Hochzeit, Bekannten, etc. belegen.

Wenn die Ehe geschieden wird, geht der Aufenthaltstitel der Ehefrau unter, es sei denn, sie ist selbsterhaltungsfähig.

Grüsse,
Peter
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