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  #1  
Alt 11-15-2006, 13:19
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2006
Beitraege: 6
nadijah is on a distinguished road
Standard Bechäftigung an der Uni Wien

Hallo,

ich bin polnische staatsbürgerin, studentin kurz vor dem abschluss ich hab gerade eine studienassistenstelle an einem der institute der Uni Wien bekommen. Es geht um mithilfe an einem forschungsprojekt., 14 Stunden pro woche. ich habe auf der arbeiterkammer-homepage folgende information gefunden:

Sie sind aufgrund Ihrer persönlichen Situation vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen, wenn Sie

* Staatsbürger eines EWR Staates oder der Schweiz sind (Achtung: Beachten Sie aber bitte die Übergangsbestimmungen für Staatsbürger der „neuen“ EU-Mitgliedstaaten), oder
* Ehegatte oder minderjähriges unverheiratetes minderjähriges Kind eines österreichischen Staatsbürgers sind, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben), oder
* Ehegatte, Kind bzw Enkelkind (einschließlich Adoptiv- und Stiefkind) eines EWR Bürgers oder Schweizers sind und noch nicht 21 Jahre alt sind oder wenn Ihnen unabhängig von Ihrem Alter Unterhalt gewährt wird, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben), oder
* ein Elternteil eines EWR Bürgers oder Schweizers sind und Ihnen Unterhalt gewährt wird, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben).


Weiters sind Sie vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen, wenn Ihnen in Österreich Asyl gewährt wurde

Achtung: Asylgewährung heißt, dass über Ihren Asylantrag rechtskräftig positiv entschieden wurde!.

Weiters sind Sie vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:

[SIZE="4"] * Wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre (z.B. an einer Universität);[/SIZE]
* Tätigkeiten in diplomatischen Vertretungen oder einigen internationalen Organisationen (z.B. UNO) oder Tätigkeiten als Bedienstete solcher Personen (z.B. im Haushalt);
* Seelsorgerische Tätigkeit im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (z.B. Priester).

heisst das, dass ich dafür keine Beschäftigungsbewilligung brauche?

ich warte auf Eure antwort!

lg,
nad
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  #2  
Alt 11-18-2006, 17:16
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2006
Beitraege: 6
nadijah is on a distinguished road
Standard

gehoert denn meine frage nicht zum bereich "gesetze"? kann mir niemand antworten?
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  #3  
Alt 11-18-2006, 22:34
Benutzerbild von admin
Administrator
Auslaender
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Tirol
Beitraege: 37
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard

ich kenne mich juristisch nicht aus.
aber meine freundin hat sich damals informiert (sie ist auch aus Polen) und ich glaube würde gehen.
informiere dich direkt bei helpinghands. ruf sie am besten an. sie werden helfen.
oder poste bitte deine frage in forum beratung, da schauen helpinghnds mitarbeiterInnen öfter vorbei.
beste Grüße und alles gute
claude
[URL="http://www.grecja.info"]www.grecja.info[/URL]

PS: Wenn du mit meiner Freundin reden willst, schreibe mir eine PN, ich schicke dir Ihre Email oder Telefon als Antwort.
__________________
[URL="http://www.auslaender.at"]www.auslaender.at[/URL] | [URL="http://www.1domain.at"]www.1domain.at[/URL] | [URL="http://www.Studieren.at"]www.studieren.at[/URL] | [URL="http://www.auslaender.de"]www.auslaender.de[/URL]
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  #4  
Alt 11-24-2006, 12:56
val val ist offline
Member
Auslaender
 
Registriert seit: Apr 2006
Beitraege: 36
val is an unknown quantity at this point
Standard

Zitat:
Zitat von nadijah Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin polnische staatsbürgerin, studentin kurz vor dem abschluss ich hab gerade eine studienassistenstelle an einem der institute der Uni Wien bekommen. Es geht um mithilfe an einem forschungsprojekt., 14 Stunden pro woche. ich habe auf der arbeiterkammer-homepage folgende information gefunden:

Sie sind aufgrund Ihrer persönlichen Situation vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen, wenn Sie

* Staatsbürger eines EWR Staates oder der Schweiz sind (Achtung: Beachten Sie aber bitte die Übergangsbestimmungen für Staatsbürger der „neuen“ EU-Mitgliedstaaten), oder
* Ehegatte oder minderjähriges unverheiratetes minderjähriges Kind eines österreichischen Staatsbürgers sind, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben), oder
* Ehegatte, Kind bzw Enkelkind (einschließlich Adoptiv- und Stiefkind) eines EWR Bürgers oder Schweizers sind und noch nicht 21 Jahre alt sind oder wenn Ihnen unabhängig von Ihrem Alter Unterhalt gewährt wird, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben), oder
* ein Elternteil eines EWR Bürgers oder Schweizers sind und Ihnen Unterhalt gewährt wird, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben).


Weiters sind Sie vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen, wenn Ihnen in Österreich Asyl gewährt wurde

Achtung: Asylgewährung heißt, dass über Ihren Asylantrag rechtskräftig positiv entschieden wurde!.

Weiters sind Sie vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:

[SIZE="4"] * Wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre (z.B. an einer Universität);[/SIZE]
* Tätigkeiten in diplomatischen Vertretungen oder einigen internationalen Organisationen (z.B. UNO) oder Tätigkeiten als Bedienstete solcher Personen (z.B. im Haushalt);
* Seelsorgerische Tätigkeit im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (z.B. Priester).

heisst das, dass ich dafür keine Beschäftigungsbewilligung brauche?

ich warte auf Eure antwort!

lg,
nad

Ich glaube, du brauchst keine Beschäftigungsbewilligung, da es Forschung ist
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  #5  
Alt 12-02-2006, 00:32
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Sehe ich auch so - an sich gibt es die Übergangsfristen für die neuen EU-Bürger, deshalb AuslBG ansehen. Da als wiss. Tätigkeit ausgenommen: kein Problem.

Grüsse,
Peter
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