
11-24-2006, 12:56
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Auslaender
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Beitraege: 36
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Zitat:
Zitat von nadijah
Hallo,
ich bin polnische staatsbürgerin, studentin kurz vor dem abschluss ich hab gerade eine studienassistenstelle an einem der institute der Uni Wien bekommen. Es geht um mithilfe an einem forschungsprojekt., 14 Stunden pro woche. ich habe auf der arbeiterkammer-homepage folgende information gefunden:
Sie sind aufgrund Ihrer persönlichen Situation vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen, wenn Sie
* Staatsbürger eines EWR Staates oder der Schweiz sind (Achtung: Beachten Sie aber bitte die Übergangsbestimmungen für Staatsbürger der „neuen“ EU-Mitgliedstaaten), oder
* Ehegatte oder minderjähriges unverheiratetes minderjähriges Kind eines österreichischen Staatsbürgers sind, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben), oder
* Ehegatte, Kind bzw Enkelkind (einschließlich Adoptiv- und Stiefkind) eines EWR Bürgers oder Schweizers sind und noch nicht 21 Jahre alt sind oder wenn Ihnen unabhängig von Ihrem Alter Unterhalt gewährt wird, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben), oder
* ein Elternteil eines EWR Bürgers oder Schweizers sind und Ihnen Unterhalt gewährt wird, wenn Sie zur Niederlassung berechtigt sind (siehe oben).
Weiters sind Sie vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen, wenn Ihnen in Österreich Asyl gewährt wurde
Achtung: Asylgewährung heißt, dass über Ihren Asylantrag rechtskräftig positiv entschieden wurde!.
Weiters sind Sie vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
[SIZE="4"] * Wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre (z.B. an einer Universität);[/SIZE]
* Tätigkeiten in diplomatischen Vertretungen oder einigen internationalen Organisationen (z.B. UNO) oder Tätigkeiten als Bedienstete solcher Personen (z.B. im Haushalt);
* Seelsorgerische Tätigkeit im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (z.B. Priester).
heisst das, dass ich dafür keine Beschäftigungsbewilligung brauche?
ich warte auf Eure antwort!
lg,
nad
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Ich glaube, du brauchst keine Beschäftigungsbewilligung, da es Forschung ist
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