
06-27-2007, 00:37
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Auslaender
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Studieren mit Kind
Hallo,
Ich bin Studentin aus einem nicht-EU-Land mit Aufenthalserlaubnis zweck Studierende und seit Oktober 2000 habe ich in Österreich studiert. seit 2004 ich habe Arbeitsbewilligung und bekomme ich dafür Familienbeihilfe für meine kinder. Meine Familienbeihilfe verlängert 6 Mals bis April 2007. Am März Finanzamt hat mir einen Brief geschekt wegen Schulbestätigung für meine Kinder und NAG zum bringen. Ich habe alles gegeben aber meine Familienbeihilfe wurde abgewiesen auf Grund:
"Gemäß §3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische Staatbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn es sich nach §§8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. l NR. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten.
Kein Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich für ausländische Studierende in
Österreich mit einer Aufenthaltsbewilling für Studierende, da sich diese Personen nur für Ausbilduszwecke vorüergehend in Österreich aufhalten. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder in Österreich"
Ich bitte um Rat wie ich weiter vorgehen soll. Ich bin auch froh, wenn Sie mir Ihre Büroadresse mir senden, kann ich Ihnen die Avweisungsbescheid senden.
vielen Dank
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