
11-28-2007, 20:57
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Junior Member
Auslaender
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Gesetze zwar Beschaeftigungsbewilligung fuer Studenten
Hallo
Am 20 November habe ich eine Antrag fuer AMS in 21 Bezierk abgelegt. Ich habe eine gute Arbeitsgaeber gefunden ( polnische Videothek-wo polnische Sprache Pflichtig ist0und ich Polin bin), fuer 10 Stunden pro Woche bis 300 Euro/Monat. Nach zwei Tage am 22 November bekam ich eine Antwort, dass meine Antrag abgelehnt wird gemaess Auslaenderbeschaeftigungsgesetzes 4 Abs 6 Ziff 1. " Der Regionalbereit einhellig die Erteilung der Beschaeftigungsbewilligung befuerwortet". Nach dem Telefon nach Infolinie AMS ich will in Name meine Arbeitsgaeber (sie hat leider keinen Zeit und kann nur untersreiben) eine Berufung schreiben. Ich weiss, dass als Studentin habe ich Recht (Ausnahme in Gesetz) fuer die Beschaeftigugsbewilligung bis Geringfuehig Quotte.
Weiss euch welche Gesetz, Ausnahme oder Artikel spricht ueber Beschaeftigungsbewilligung fuer Studenten ( Geringfuehig nicht Ferien)?
Gibt es villeicht in Wien irrgendwelche AMS mehr freundlich fuer Studenten. In welche AMS habt euch eure Beschaeftigungsbewiligung gemacht?
Bitte um eine Beratung und zwar so schnell wie moeglich.
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