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  #1  
Alt 01-07-2009, 12:27
dru dru ist offline
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Jan 2009
Beitraege: 1
dru is on a distinguished road
Standard Probleme mit Papiere zum Heiraten

Hallo !

Ich bräuchte mal eine Hilfe, eigentlich bin ich mit meinen Nerven schon am Ende. Ich und mein Freund wollen heiraten, er ist aus Ghana. Nun haben wir die Papiere nach Wien zum Begläubigen gebracht und die sagen, sie können Sie nicht begläubigen lassen. Nun sollte er ( er ist Asylant) nach Ghana fliegen bzw. nach Nigeria da Ghana keine Österreichische Botschaft hat, um dort die Papiere zu begläubigen lassen und zu bestätigen dass die Identität meine Freundes auch seine Identität ist.
Nun ist aber die Sache dass die Papier ja angeblich nur 6 Monate gültig sind ! Ist das normal ? Darf Österreich dass tun ? Wir haben die Papiere nämlich schon mal gemacht, genau die gleichen, die wurden abgestempelt und fertig, nur leider war da dann ein Fehler und wir mussten alles noch einmal machen !

Noch dazu wenn man dass begläubigt in der Österreichischen Botschaft, muss er dann noch für sein Visa nach Ghana fliegen ? Immerhin würde ja dann seine Identität dort schon überprüft oder ?
Und wie lange dauert das ? Weil wie gesagt dauert es zu lange sind die Papier eh wieder ungültig und das ganze Geld war umsonst !

Lg
Dru
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  #2  
Alt 01-09-2009, 19:08
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Bei der Geburtsurkunde halte ich die 6 Monate für schwachsinnig, beim Ehefähigkeitszeugnis wird man dem Standesamt erklären müssen, dass jemand, der sich in Östererich aufhält, nicht in Ghana wen auch immer geheiratet haben kann...

Die Über-Überbeglaubingung soll im Regelfall durch die zuständige österr. Botschaft erfolgen. Die Variante mit der ghanesischen Vertretung für Österreich und dem Legalisierungsbüro des Außenamts ist deshalb schwierig, weil die zuständie Botschaft in Bern sitzt.

Zweifel an der Identität sind ein Problem, da können sich die Behörden "austoben". Gibt es einen gültigen Pass?

Auchtung: Solange ihr nicht verheiratet seid, gibt es weder Einreise- noch Aufenthaltstitel...da ist das Verlassen des Bundesgebiets eine one-way-Angelegnheit.

Grüsse,
Peter
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