Hallo liebe Leute, ich bin etwas verloren im Gesetzesdschungel, ich hoffe irgendjemand kann mir helfen.
Also: Mein Freund ist Südamerikaner, ich Österreicherin, wir leben zusammen in Spanien und werden (hier oder in Österreich) heiraten, haben jedoch nicht vor uns dauerhaft in Österreich niederzulassen sondern weiterhin in Spanien zu leben.
- Was bedeutet das für unseren bzw. speziell seinen rechtlichen Status? Es geht in diesem Fall ja nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich, sehr wohl jedoch in Spanien = EU-Land!
- Wie lauten die Bestimmungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft? Wie lange muss man verheiratet sein um den Antrag stellen zu können, und ist dies auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Österreich möglich?
Ich glaub das wars mal fürs erste, bin für alle Hinweise und weiterführende links dankbar!
Vielen Dank an alle + sonnige Grüsse aus Spanien!