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  #1  
Alt 05-25-2009, 14:21
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: May 2009
Beitraege: 1
botasnegras is on a distinguished road
Question Komplizierte Sitation, bitte um Hilfe!

Hallo liebe Leute, ich bin etwas verloren im Gesetzesdschungel, ich hoffe irgendjemand kann mir helfen.
Also: Mein Freund ist Südamerikaner, ich Österreicherin, wir leben zusammen in Spanien und werden (hier oder in Österreich) heiraten, haben jedoch nicht vor uns dauerhaft in Österreich niederzulassen sondern weiterhin in Spanien zu leben.
- Was bedeutet das für unseren bzw. speziell seinen rechtlichen Status? Es geht in diesem Fall ja nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich, sehr wohl jedoch in Spanien = EU-Land!
- Wie lauten die Bestimmungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft? Wie lange muss man verheiratet sein um den Antrag stellen zu können, und ist dies auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Österreich möglich?

Ich glaub das wars mal fürs erste, bin für alle Hinweise und weiterführende links dankbar!
Vielen Dank an alle + sonnige Grüsse aus Spanien!
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  #2  
Alt 05-27-2009, 21:57
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Nach der Eheschließung wird er in Spanien eine europarechtlich gestützte Daueraufenthaltskarte bekommen.
Bei Eheschließung in Östereich bitte ich den Aufenthaltsstatus zu beachten: Wenn er aus einem Staat kommt, aus dem er sichtvermerksfrei einreisen kann, gut; wenn er einen spanischen Aufenthaltstitel hat, auch gut - in allen anderen Fällen ist Österreich eine schlechte Idee, da gibt's oft ungebetene Gäste am Standesamt, die Bräutigame durchaus auch festnimmt
Die österr. Staatsbürgerschaft erfordert eine mehrjährige rechtmäßige Niederlassung in Österreich - sorry, no way (ev. bekommt er die spanische auch recht schnell)

Grüsse,
Peter
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Stichworte
aufenthaltserlaubnis, heirat, staatsbürgerschaft

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