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  #1  
Alt 01-17-2012, 13:18
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Jan 2012
Beitraege: 1
tona is on a distinguished road
Standard Arbeitserlaubnis

Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitserlaubnis. Ich war von 2005 bis 2011 mit einem Österreicher verheiratet und hab auch bis 2008 teilzeit gearbeitet. Vor 2005 habe ich leider ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet (habs leider wirklich nicht gewusst dass ich eine brauche). Ich habe erfahren dass ich die Möglichkeit habe eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, nachdem ich vor 2007 zum Arbeitsmarkt zugelassen war und nach 2007 mindestens ein Tag legal gearbeitet hab. Wenn ich das bei AMS beantrage besteht dann die Gefahr, dass mir rechtliche Konsequenzen drohen (weil ich vor 2005 ohne Beschäftigungsbewilligung gearbeitet habe)?
MfG
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  #2  
Alt 01-18-2012, 12:01
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.081
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Ich schließe aus ihrem Posting, dass Sie rumänischer oder bulgarischer Staatsbürgerin sind. Dann können Sie die sog. Freizügigkeitsbescheinigung bekommen, wenn Sie eben zum Zeitpunkt des Beitritts oder später zumindest ein Jahr rechtmäßig beschäftigt waren, oder Sie können bei einem Aufenthalt von zumindest 5 Jahren belegen, ihren Unterhalt aus rechtmäßiger Erwerbstätigkeit bestreiten zu können (da wäre auch selbständige Tätigkeit erfasst).

Wenn Sie eine Ausnahmebescheinigung aufgrund der Ehe hatten, durften Sie 2005 jedenfalls arbeiten und danach beim selben Arbeitgeber weiterarbeiten.. Mit der Änderung der Rechtslage 2006 wurde von den Behörden argumentiert, dass auch ein Aufenthaltstitel erforderlich war, um sich auf diesn Arbeitsmarktzugang zu berufen. Darüber kann man streiten, wenn Sie den Titel nicht hatten, waren Sie ab 1.1.2007 jedenfalls wieder rechtmäßig aufhältig, und wenn die Beschäftigung dann ein Jahr gedauert hat, erfüllen Sie die Kriterien wieder.

Ein Verwaltungsstrafdelikt von vor 2005 (das den Arbeitgeber träfe und nicht Sie) ist längst verjährt.

Grüsse
Peter
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