Zulassung

Simona
12-06-2004, 04:20
Hallo Helpinghands,
ich komme aus Rumänien und studiere an der Hauptuni, bin schon 6 Jahre in Wien und meine Frage ist, falls ich meine Studienrichtung ändern will und mich an eine andere Uni inskribieren will. was sind die Voraussetzungen dafür, wieder Auslandsreifezeugnis etc oder bin der Inländer gleichgestellt, also einfach anmelden, da ich schon an einer anderen Uni inskribiert bin. Ich danke im voraus,lg

12-06-2004, 11:32
Nein, Sie brauchen keinen Studienplatznachweis mehr-Sie sind aufgrund er Personengruppenverordnung davon ausgenommen.


Ausnahmeregel lt. Verordnung:

Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten oder die mindestens eine/n gesetzliche/n Unterhaltspflichtige/n haben, bei der/dem dies der Fall ist;
Als Nachweis werden verlangt: Bestätigung des Meldeamtes über den ordentlichen Wohnsitz in Österreich, Bestätigung der Sozialversicherung über die Versicherungszeiten und gegebenenfalls die Heirats- bzw. die Geburtsurkunde.

mfg

Michi, hh

01-19-2005, 19:47
HALLO!
MEIN FREUND WILL AUCH STUDIENRICHTUNG ÄNDERN.ER IST ZWAR SEIT FÜNF JAHREN IN ÖSTERREICH ABER NUR VIER JAHREN KANN ER BEWEISEN DASS ÖSTERREICH SEIN HAUPTWOHNSITZ WAR.DIESES EIN JAHR WAR AUCH ABER AUS FEHLER WURDE DAMALS NEBENWOHNSITZ ANGEKREUZT(er sprach damals kein deutsch aber die beamtin kein english) UND LEIDER ERST NACH EINEM JAHR HAT ER DAS ERFAHREN.NIEMAND WILL DAS JETZT KORIGIEREN.ALLE FÜNF JAHREN WURDE ER ORDENTLICH VERSICHERT.HAT ER JETZT CHANCE AUF STUDIENWECHSEL OHNE BESTÄTIGUNG AUS HEIMAT ODER LEIDER NICHT? ICH DANKE FÜR DIE ANTWORT!

MFG,UNA!

01-20-2005, 11:25
Wird vermutllich zum Problem werden, der mögliche Studienwechsel. Die anzuwendende Personengruppenverordnung sieht vor, dass die jeweilige Person 5 Jahre ihren "Lebensmittelpunkt" in Österreich haben musste, um sich das Studium frei aussuchen zu können. Die Meldung als "Hauptwohnsitz" ist dabei zwar nur ein Indiz, prinzipiell kann der Lbensmittelpunkt auch anhand anderer Nachweise festgemacht werden. (z.B: Studiennachweis, arbeit, Miete, sonstige Recvhnungen). Ich würde also mal raten, zu überlegen, mit welchen Nachweisen ihr Freund den Lebensmittelpunkt belegen kann.Allerdings wird es beim Zulassen wahrscheinlich trotzdem zu Schwierigkeiten kommen, da die Referenten meist nur sehr schlecht informiert sind.

mfg

Michi, hh

01-20-2005, 21:42
DANKE FÜR DIE SCHNELLE ANTWORT!
ICH VERMUTE ES WIRD KLAPPEN.ICH MEINE ER WAR 5 JAHRE GANZ REGULÄR VERSICHERT,UNI HAT AUCH BEWEIS DASS ER HIER WAR WEIL IM ERSTEN JAHR HAT ER KURS GEMACHT,UNI HAT DIE ZAHLSCHEINE AUSGEGEBEN UND ZEUGNISE GEKRIEGT.NAJA,ICH HOFFE ES WIRD KLAPPEN.
DANKE NOCHMALS!

MFG,UNA!