Familienbeihilfe

12-15-2004, 21:24
ich hätte da eine frage...ich studiere an der uni wien (hab auch die matura hier gemacht) bin noch immer kroatische staatsbürgerin und hab noch nie familienbeihilfe bezogen.
(ich bin 23 meine mutter ist beschäftigt in österreich)

ich denke also ich wäre dazu berechtigt studienbeihilfe zu beziehen.

ich habe allerdings die mindeststudienzeit um mehr als ein semester überzogen (da ich nebenbei immer gearbeitet hab - geringfügig)

kennst sich jemand aus ob ich nun anspruch auf familienbeihilfe hab oder nicht

und falls ja welche behörde dafür zuständig ist, also wo ich nachfragen kann
daaanke!!

12-16-2004, 10:27
Wenn deine Mutter seit 5 Jahren ab deinem Kommen in Ö arbeitet, dann darfst du, glaube ich, Familienbeihilfe beziehen, aber ich bin mir nicht sicher,lg

12-16-2004, 11:14
Is t Ihre Mautter unselbständig beschäftigt (Arbeistvertrag) und legal angemeldet ? Wenn ja, hat Ihre Mutter die Möglichkeit, für Sie Familienbeihilfe zu bekommen-unabhängig davon, wie lange sie in Österreich war. Allerdings müssen Sie die allgemeinen Bezugsvorraussetzungen (Studienerfolg) erfüllen.

mfg

michi, hh

12-16-2004, 21:00
danke für eure antworten. ja meine mutter ist wo angestellt. ich muss also nur noch heruasfinden welche behörde dafür zuständig ist und wie die voraussetzungen genau aussehen!

01-03-2005, 11:14
Zuständig ist das Finanzamt für Ihren Bezirk. Dier allgmeinen voraussetzungen dürften Sie nach Ihren Schilderungen ja erfüllen.

mfg

Michi, hh