acht Wochenstunden pro Jahr?

12-29-2004, 16:03
Hallo, ich bin im ersten Studium Jahr, brauche ich trotzdem acht Wochenstunden für die Verlängeung des Visums? Oder nur ab das zweite Jahr braucht man acht Wochenstunden?

P.S.: Es ist wirklich schwer für das erste Jahr!

01-03-2005, 11:15
m ersten Jahr müssen sie ja normalerweise als außerordentlicher Student nur den Deutschkurs besuchen. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, brauchen Sie natürlich keine zusätzlichen acht Wochenstunden. Ansonsten gilt grundsätzlich die reglung der acht Wochenstunden. Es gibt aber eine Bestimmung im Fremdengsetz, dass die fremdenpolizei die persönlichen Umstände des Studenten berücksichtigen muss. Zumindest beim ersten mal wird meist auf die acht stunden verzichtet, sofern erkennbar ist, dass der Student zumindest Kurse besucht und irgendwelche Stunden erbracht hat. Wie viele Stunden haben Sie denn ? Wenn Sie auf sicher gehen möchten, wäre es z.b. eine Möglichkeit, zusätzlich Kurse zu besuchen, die fürs Studium nicht viel bringen, dafür aber mehr oder weniger geschenkt sind. Die Fremdnepolizei überprüpft ja nur die Studnezahl und nicht ob die erfüllten studnen auch sinnvoll für das Studium sind.

mfg

Michi, hh

01-04-2005, 01:08
Hallo helpingshands,

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Ich soll zuerst meine Situation erklären: Ich habe schon Im Zweiten Semester des Studiums! Und Im März soll ich das Visum verlängern. Ich habe nun nur 4 Wochenstunden, denn im ersten Semester habe ich Anrechnung gemacht, und der erste Semester wurde schon angerechnet! Deshalb studiere ich direkt im zweite Abschnitt! Aber der zweite Abschnitt ist wirklich zu schwer für ein neuen ausländischen Student!!! Ich habe viele Vorlesung besucht, aber erkühne mich nicht eine Prüfung zu machen!!! :( Dann im diesen Semester(mein zweiter Semester) besuche ich einige basische Vorlesungen und Übungen, und kann 4 Wochenstunden bekommen.

Nun habe ich grosse Sorge, dass ich habe zu wenige Wochenstunden! :( Was soll ich machen? Ist diese 4 Wochenstunden genug für das erste Studium Jahr? Oder soll ich Fremdnepolizei meine Situation erklären? Oder???

Dank voraus!!!

01-04-2005, 01:13
Schuldigung! Oben hat ein bisschen Falsch! Sehen Sie bitte unten :roll:

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Hallo helpingshands,

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Ich soll zuerst meine Situation erklären: Ich habe schon Im Zweiten Semester des Studiums! Und Im März soll ich das Visum verlängern. Ich habe nun nur 4 Wochenstunden, denn im ersten Semester habe ich Anrechnung gemacht, und der erste StudiumAbschnitt wurde schon angerechnet! Deshalb studiere ich direkt im zweite StudiumAbschnitt! Aber der zweite Abschnitt ist wirklich zu schwer für ein neuen ausländischen Student!!! Ich habe viele Vorlesung besucht, aber erkühne mich nicht eine Prüfung zu machen!!! :( Dann im diesen Semester(mein zweiter Semester) besuche ich einige basische Vorlesungen und Übungen, und kann 4 Wochenstunden bekommen.

Nun habe ich grosse Sorge, dass ich habe zu wenige Wochenstunden! :( Was soll ich machen? Ist diese 4 Wochenstunden genug für das erste Studium Jahr? Oder soll ich Fremdnepolizei meine Situation erklären? Oder???

Dank voraus!!!

01-04-2005, 01:31
Oh! Sie sagen: "Wenn Sie auf sicher gehen möchten, wäre es z.b. eine Möglichkeit, zusätzlich Kurse zu besuchen, die fürs Studium nicht viel bringen, dafür aber mehr oder weniger geschenkt sind. Die Fremdnepolizei überprüpft ja nur die Studnezahl und nicht ob die erfüllten studnen auch sinnvoll für das Studium sind. "

zusätzlich Kurse? Welche?

Und Wenn ich nur Note 5 bekommen, ist es auch ok für die Studnezahl des erste Studiumjahrs? (Naja, Note 5 ist ziemlich unschön :oops: Das ist auch warum ich mache so wenige Prüfungen, denn nur wenn ich sichere, dass ich die Prüfung schaffen kann, mache ich sie.)

01-04-2005, 02:59
Hallo, noch eine Frage!!! Es gibt SSt, Wochenstunden und ECTS-Pkt, welche ist für Visum??? 8 SSt oder 8 Wochenstunden oder 8 ECTS-Pkt???

Für viele Vorlesung ist 1 SSt = 2 ECTS-Pkt...

01-05-2005, 13:26
Prinzipiell zählen die Semsterstunden. (SSt) Es geht natürlich um positiv absolvierte Kurse, Note 5 reicht daher nicht aus. Bzgl. "geschenkter" Zeugnisse habe ich so Sachen wie freie Wahlfächer/Sprachkurse, tec... gemeint, die normalerweise sehr einfach zu bekommen sind. Da ich Dein Studium aber inhaltlich nicht kenne, kann ich Dir aber natürlich nicht genau sagen was.

Ansonsten gilt prinzipiell die Regelung von 8 SSt im Jahr, die "persönlichen verhältnisse" des Studenten sind aber zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen laos letztendlich ohnehin nichts anderes übrig als die Zeugnisse, die Sie haben, einzureichen. Falls der Referent der Fremdenpolizei tatsächlich auf die Idee kommen sollte, eine Ausweisung zu erlassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an mich.

mfg

Michael krenn, hh

helping hands
01 3108880 25
Liechtensteinstr. 13; 1090 Wien

01-06-2005, 01:23
Hallo,

Vielen vielen Dank!!!!

Hoffe, alles gut!