Fragen

01-10-2005, 16:07
Liebe helping hands!

Meine namme ist gisella und ich mochte Ihnen Fragen:

Ich bin Aupair mädchen in Ö und meine visum ist bis 1 März . Ich melde mich an in die UNI Wien diese Sommersemester . In PEru ich habe ein Lehramt (Lizentiatur in Erziehung) 6 semester. Ich habe Deutsch in UNI Wien gelernt.. Morgen gehe ich mit alle meine Unterlagen das sind schon überzezt und legaliziert in Peru nach Wien.

Denken Sie dass ich kann ein visum verlangen wann studentin bin?KAnn ich ein Arbeiturlaubnis habe? eine Wohnheim?
wann klap nicht was kann ich mache andere Studium wieleicht als Sprache Studentin und meine Visum verlangen?

Ich möchte auch nach D gehe und anmelden dort in eine UNI aber meine unterlagen sind alle legaliziert in Ö Bostschaft .Glauben Sie dass ich kann mit eine Studium platz in Ö kann ich nach D gehen ?
Vielen Danke

Gisella aus Peru
:?:

01-11-2005, 10:59
Das ganze ist nicht so einfachz:

1) Prinzipiell könnten Sie vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis "ausbildung" bekommen, sofern Sie alle Voraussetzungen haben. Beachten sie aber bitte, dass Sie leider kein Recht auf "Inlandsantragstellung" haben. Mit einer Aufenthaltserlaubnis "Au-pair" kann ein weiterer Aufenthaltstitel nur für denselben Zweck erlangt werden. Ein Erstantrag für die AE "Ausbildung" kann aber nur dann im Inland beantragt werden, wenn die jeweilige Person nach Ö sichtvermerksbefreit einreisen darf. Peruaner unterliegen aber prinzipiell der Visumspflicht. In Ihrem Fall bestünde also die Verpflichtung zur Auslandsantragstellung über eine öst. Botschaft.

2) Grundsätzliche Voraussetzungen für Ae Student: Zulassung zur Uni, mietvertrag, Unterhaltsnachweis (5000 Euro oder gezeichnete Verpflichtungserklärung), Gesundheitszeugnis, Krankenversicherung, Geburtsurkunde, Meldezettel, Reisepass

3) Theoretisch dürfen Sie mit der AE "Ausbildung" arbeiten, ein Arbeitgeber muss alerdings für Sie beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Ausserdem ist auch eine Arbeit auf Werkvertragsbasis möglich, dafür brauchen Sie keine Beschäftigungsbewilligung.

4) Ob Sie mit einer öst. Unizulassung auch einen Studienplatz an einer dt. Uni bekommen, erfragen Sie bitte an der jeweiligen Uni.

mfg

Michi, hh