Hallo, Leute!
Ich habe erfahren und die neue Änderungen des Fremdengesetztes im Internet gelesen ,daß wir über 3 Monate im Kalenderjahr arbeiten dürfen. Aber wie genau funktioniert das Ganze, wo muß man sich anmelden und irgendwelche Formulare ausfüllen, wer soll das erledigen (wir oder der Arbeitsgeber) , haben wir auch das Recht für Probetage bevor wir uns anmelden lassen ( besonders in der Gastgewerbe) und wenn man uns erwischt genau in der Probezeit welche Folgen könnte das für uns haben Dürfen wir z.B. die 3 Monate über das ganze Jahr verteilen , wenn wir geringfügig angemeldet sind ?
Ich danke herzlich im voraus
Hallo,
ab nun gibt es (theoretisch) drei Möglichktien, als Student zu arbeiten.
Erstens, man arbeitet unselbständig mit Beschäfitugngsbewilligung. Wichtig
ist, dass man nicht soviel verdienen darf, dass damit der "Lebensunterhalt
überwiegend gedeckt" ist. Konkret dürfte das bedeuten, dass man etwa 2500
EUR pro Jahr verdienen darf, wenn man, wie von der Fremdenpolizei gefordert,
etwa 5000 EUR pro Jahr zum Leben zur Verfügung hat.
Eine Beschäftigungsbewilligung wird aber leider nur schwer zu bekommen sein
(praktische Erfahrungen gibt es damit aber naturgemäß noch nicht, da die
neue Rechtslage erst seit Anfang Jänner gilt).
Man müsste einen Arbeitgeber finden, der beim AMS diese
Beschäftigungsbewilligung für dich beantragt (die bekommt der Arbeitgber für ihn!)
Eine Probezeit ist leider im Gesetz
nicht vorgesehen!
Zweitens, bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr als sogenannter "Befristet
beschäftigter Fremder" zu arbeiten. Auch hier benötigt man eine
Beschäftigungsbewilligung, allerdings aus dem Kontingent für "befristet
beschäftigte Fremde". Entsprechende Verordnungen gibt es derzeit nur für den
Winterfremdenverkehr, für Wien insgesamt nur 50 Plätze. Daher dürfte leider
auch diese Möglichkeit relativ unrealistisch sein. Wie oben, ein Arbeitgeber
im Bereich Fremdenverkehr müsste eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS
beantragen.
Drittens kann man selbständig auf Werkvertragsbasis arbeiten, mit den
gleichen Verdienstgrenzen wie in Punkt 1. Der Vorteil ist, dass man keine
Bewilligung vom AMS benötigt. Auf 2 Dinge muss man besonders aufpassen: es
muss tatsächlich ein WErkvertrag vorliegen (geschuldet wird ein Erfolg,
nicht nur Arbeitsleistung, keine perönliche Weisungsgeuiindenheit u.a.),
wenn man ein Gewerbe ausübt, benötigt man einen Gewerbeschein. Beratungen
dazu kannst Du bei der Wirtschaftskammer Wien erhalten.
ich hoffe, ich habe Deine Frage eingermaßen beantwortet, weitere Fragen poste bitte einfach hier oder schick mir ein mail an helphand@gmx.at !
lg
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Michael Krenn
helping hands
www.helpinghands.at