Uni-Zugang: Österreich diskriminiert laut EuGH

01-20-2005, 16:04
Österreichische Bestimmungen für den Zugang zum Hochschulstudium sind diskriminierend und benachteiligen Studienwillige aus anderen EU-Staaten, sagt Francis Jacobs, einer der Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).





Die heute, Donnerstag veröffentlichte Stellungnahme des Generalanwalts bindet die Luxemburger Richter nicht. Stellungnahmen der Generalanwälte nehmen das spätere Urteil aber in vier von fünf Fällen vorweg. Das Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten.

Bevorzugung österreichischer Maturanten



Das aktuelle System in Österreich, wonach Ausländer eine Studienberechtigung in ihrem Heimatland nachweisen müssen, ermögliche in der Praxis vor allem österreichischen Maturanten den freien Zugang zur Universität und behindere andere EU-Bürger, meint Jacobs.

Österreich habe nicht nachweisen können, dass die Öffnung des Studiums für alle EU-Bürger das finanzielle Gleichgewicht des Bildungssystems stören würde. Es gebe mittels einer Aufnahmeprüfung oder einer Mindestnote einfache Mittel, um eine übermäßige Belastung des Haushaltes zu vermeiden.

Empfehlung zur Verurteilung



Daher empfiehlt Jacobs dem EuGH, Österreich zu verurteilen, weil nicht dafür gesorgt werde, dass Maturanten anderer EU-Staaten unter den gleichen Voraussetzung wie jene aus Österreich Zugang zum Studium haben.

Die Argumente des EuGH-Generalanwalts



Mobilität von Studenten sei ein Ziel der Europäischen Union. Andere Mitgliedsländer würden noch viel mehr Studenten anziehen als Österreich, argumentiert Jacobs.

Viele Studenten würden im Ausland studieren, um ihre künftigen Berufschancen zu erhöhen. Diese Menschen seien in der Regel sehr mobil und würden später zum inneren Zusammenhalt der EU beitragen. Solche Studenten auszubilden, sei auch zum indirekten Nutzen Österreichs.



Ähnliches Urteil auch für Belgien
Das Aufenthaltsrecht der Studenten bedeute "eine bestimmte finanzielle Solidarität der Angehörigen dieses Staates mit denen der anderen Mitgliedstaaten", die auch Österreich bekunden müsse, so Jacobs.

Belgien, das vor einem ähnlichen Problem stand, sei kürzlich vom EuGH verurteilt worden. Würde man die österreichischen Argumente anerkennen, so würde dies zu einer Aufspaltung der Hochschulausbildung in Europa führen.



Aufnahmstests, Mindestnoten o.ä. "unerlässlich"



Der Erlass weniger diskriminierender Maßnahmen in Österreich, wie Aufnahmsprüfungen oder Mindestnoten als Studienvoraussetzung "würde eindeutig Änderungen des derzeitigen Systems eines unbeschränkten öffentlichen Zugangs erfordern" räumt Jacobs ein. Sie seien aber zur Einhaltung der EU-Bestimmungen unerlässlich.

Von Medizinstudium nicht auf andere schließen



Österreich hat aus Sicht Jacobs nicht nachgewiesen, dass sein Hochschulsystem durch den freien Zugang für EU-Bürger finanziell übermäßig belastet würde. Österreich habe nur für das Medizinstudium Zahlen vorgelegt, wonach der Andrang das Fünffache der Kapazität übersteigen würde.

Das könne nicht auf das gesamte System verallgemeinert werden. Im Übrigen sei Österreich durch eine EU-Bestimmung geschützt, wonach ausländische Studenten nicht finanziell unterstützt werden müssen. Nur wenn diese Bestimmung durch neuere EuGH-Urteile abgeändert werden sollte, könne Österreich neu mit finanziellen Argumenten auftreten.



Gegen Paragraph 36 des Uni-Gesetzes
Konkret wendet sich die EU-Kommission, die im November 1999 das Verfahren gegen Österreichs Uni-Zugang eingeleitet hat, gegen Paragraph 36 des Universitäts-Studiengesetzes. Darin heißt es unter anderem, dass ausländische Studenten zusätzlich zur allgemeinen Universitätsreife "studienrichtungsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen" einschließlich des Studienrechts im Heimatland nachweisen müssen.

"Es dürfte unstrittig sein, dass diese Bestimmungen den Inhabern von in Österreich erworbenen Schulabschlusszeugnissen einen sehr breiten Zugang zum Universitätsstudium ermöglichen, während sie Inhaber vergleichbarer Zeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten den in diesen Staaten geltenden, oftmals strengeren Voraussetzungen unterwerfen", so die Einschätzung des Generalanwalts.



Diskriminierende Folgen nationaler Vorschriften



"Die praktische, wenn nicht gar die beabsichtigte Folge der strittigen nationalen Vorschrift besteht darin, dass hauptsächlich den Inhabern österreichischer Sekundarabschlusszeugnisse der unbeschränkte Zugang zur Hochschulbildung erhalten wird, während er ausländischen Studenten, für die das österreichische System eine natürliche Alternative darstellt, erschwert wird. Ein solches, im Wesentlichen diskriminierendes Ziel ist mit den Zielen des Vertrages nicht vereinbar", so Jacobs.

Verwerfung der Argumente Österreichs



Jacobs verwirft das Argument Österreichs, es gehe um die Anerkennung eines Diploms. Aus seiner Sicht geht es um eine Studienzulassung, bei der die Nicht-Diskriminierung gelte.

Ein "Missbrauch der Niederlassungsfreiheit" könne keinesfalls allen ausländischen Studienwilligen pauschal unterstellt werden, sondern sei allenfalls in Einzelfällen nachzuweisen. Außerdem habe Österreich eingeräumt, "präventive" Zwecke zu verfolgen. Das sei nicht verhältnismäßig.


Quelle: http://science.orf.at/science/news/132041

01-20-2005, 16:05
Zugangsbeschränkungen sind keine Lösung
Schlussantrag des Generalanwalts keine Legitimation für Numerus Clausus

Die ÖH (Österreichische HochschülerInnenschaft) spricht sich klar gegen einen Numerus Clausus als Lösung für die Universitäten aus. Derartige Zugangsbeschränkungen stellen als Selektion einen Niedergang des Prinzips der Chancengleichheit dar.

„Es ist wichtig, dass es zu einer Gleichbehandlung der Studierenden innerhalb der EU kommt. Ohne eine gemeinsame Basis kann es keinen europäischen Bildungsraum geben“, so Barbara Wittinger, Vorsitzteam der ÖH. „Es gilt gerade diesen Schlussantrag als Anlass zu nehmen, um Alternativen gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten auszuarbeiten, verschiedene Modelle zu prüfen und unter Einbeziehung aller Betroffenen eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Ministerin Gehrer hat alle Hände voll zu tun“, so Wittinger.

„Den heute veröffentlichten Schlussantrag als Basis für die Legitimation eines Numerus Clausus zu verwenden, wäre ganz klar der falsche Weg, weil Zugangsbeschränkungen eine Begrenzung des europäischen Bildungsraumes, der noch nicht existent ist, darstellen. Somit wäre sämtlichen alternativen Optionen im vorhinein der Nährboden entzogen“, so Patrice Fuchs, Vorsitzteam der ÖH. „Wer einem Numerus Clausus zustimmen kann, propagiert gesellschaftliche Ungleichheit und geht nach dem Prinzip ‚Die Guten ins Töpfchen- die Schlechten ins Kröpfchen’ vor“, so Fuchs.

„Das österreichische Universitätssystem pfeift aus dem letzten Loch. Ein Numerus Clausus muss außer Debatte stehen, wenn Österreich in einem europäischen und internationalen Bildungswesen eine aktive Vorreiterrolle spielen will“, so Wittinger und Fuchs. „Österreich sollte die Chance ergreifen die Diskussion in Richtung eines freien, europäischen Hochschulsystems positiv zu beeinflussen. Ein freier Zugang zu Bildung ist für eine Wissensgesellschaft, wie sie die Bundesregierung immer wieder einfordert, unumgänglich. Der offene Hochschulzugang ist der einzige Weg dorthin“, so die Vorsitzenden abschließend.

Quelle: http://oeh.ac.at/oeh/presse/news/110622532311

01-20-2005, 16:08
Uni-Zugang: Geht es noch ohne Einschränkungen?
Die jüngste Initiative setzten kurz vor Weihnachten die Rektoren: Angesichts steigender Studentenzahlen forderten sie die Politik dazu auf, den freien Uni-Zugang einzuschränken. Ob er überhaupt erhaltenswert wäre, diese Frage stellt sich der Hochschulforscher Hans Pechar von der Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) an der Universität Klagenfurt in einem Gastbeitrag - und spricht sich auch für Einschränkungen beim Bakkalaureatsstudium aus.

Hat der "offene Hochschulzugang" Zukunft?



Von Hans Pechar

Die Diskussion über den offenen Hochschulzugang ist in eine kritische Phase getreten. Die Krisensymptome - vor allem die skandalösen Betreuungsrelationen in den "Massenfächern" - spitzen sich zu. Die Forderungen der Universitäten, sich ihre Studenten selbst aussuchen zu können, werden immer lauter. Auch von Seiten der staatlichen Hochschulpolitik gibt es Absetzungsbewegungen.

Als Reaktion auf deren jüngsten Vorstoß hat Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer die Rektoren aufgefordert, konkrete Vorschläge zu unterbreiten und somit Gesprächsbereitschaft signalisiert. Vermutlich wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit über Zugangsbeschränkungen für ausländische Studierende das Fass zum Überlaufen bringen und der Regierung ein elegantes Ausstiegsszenario ermöglichen.

Offener Zugang als Voraussetzung für mehr Akademiker ...



Seine Befürworter haben den offenen Hochschulzugang in den Rang eines Glaubensbekenntnisses erhoben. Sie sind davon überzeugt, dass das Recht der Universitäten auf Eingangsselektion einen quantitativen Rückgang der Studierendenzahlen nach sich ziehen würde.

So haben z.B. die Grünen die Forderungen der Rektorenkonferenz mit dem Hinweis kritisiert, jede Art von Zugangsbeschränkungen würde der von der OECD empfohlenen Erhöhung der Akademikerquote in Österreich widersprechen.

... aber Zahlen sprechen dagegen



Aber diese Sichtweise erliegt dem magischen Klang des Wörtchens "offen". Wie kommt es, dass das Land mit der vermutlich liberalsten Zugangsregelung innerhalb der OECD bei der Absolventenquote am unteren Ende rangiert?

Länder, in denen die Hochschulen ihre Studenten selbst aussuchen, haben durchgängig höhere Absolventenquoten als wir. Offenkundig hat der offene Hochschulzugang in den vergangenen Jahren nicht viel zum Wachstum des Tertiärbereichs beigetragen. Vermutlich behindert er die Hochschulexpansion eher, als sie zu unterstützen.

Denn er begünstigt eine Politik der Lippenbekenntnisse, wobei das Fehlen jeglicher Transparenz es der Regierung leicht macht, die Finanzierungsverantwortung für die öffentlichen Universitäten sehr locker zu interpretieren.

Fachhochschulen in besserer Position



Die Fachhochschulen sind in einer besseren Position, hier muss die Politik Farbe bekennen. Wenn sie ein Wachstum dieses Sektors anstrebt, dann muss sie mehr Studienplätze finanzieren, und es ist auch für die Öffentlichkeit leicht nachvollziehbar, ob dies geschieht.

Um ihre eigenen Versprechungen einzulösen, steht die Regierung unter dem Druck, die Zahl der öffentlich finanzierten Studienplätze auszuweiten. Umgekehrt zwingt diese Transparenz die Fachhochschulen, eine stärkere Verantwortung für den Studienerfolg ihrer Studenten zu übernehmen. Sie haben diese schließlich selbst aufgenommen.

Im Fall von Studienabbruch oder überlangen Studienzeiten können sie sich weder auf die schlechten Betreuungsrelationen noch auf mangelnde Studierfähigkeit ausreden. Es wird unter solchen Rahmenbedingungen für alle Akteure leichter nachvollziehbar, wo sich Schwachstellen befinden.

"Einladung zur allseitigen Unverbindlichkeit"



An den Universitäten macht es sich die Politik viel leichter. Der offenen Hochschulzugang ist die Einladung zur allseitigen Unverbindlichkeit. Die Politik entkoppelt Zugangsrechte von Ressourcen, im Gegenzug haben die Universitäten eine stark reduzierte Verantwortung für das Schicksal ihrer Studenten.

Recht der Universitäten, sich Studenten auszusuchen



Diese sind zu Beginn jedes Semesters einem nervenaufreibenden Wettlauf um knappe Lehrveranstaltungsplätze ausgesetzt. Oder sie erfahren knapp vor Ende des Studiums, dass es leider kein Personal für die Betreuung ihrer Abschlussarbeit gibt. Ohne den klaren hochschulpolitischen Willen zur Expansion nützt der freie Zugang gar nichts - er führt nur zu hohen Dropout Quoten.

Aber wenn es diesen Willen gibt, dann ist es das Recht der Universitäten, sich ihre Studenten aussuchen zu können, kein Hindernis für weiteres Wachstum - im Gegenteil.

Viele Verfechter des offenen Hochschulzugangs befürchten, die Universitäten würden sich am liebsten von einem großen Teil ihrer Studenten trennen. Für einzelne Professoren mag das zutreffen, nicht aber für die Mehrheit des akademischen Personals und schon gar nicht für die Universitätsleitungen. Diese wollen nicht grundsätzlich weniger Studenten, sondern sie wollen, dass deren Zahl nicht die Ausbildungskapazitäten ihrer Universität übersteigt.

Vorschläge der Rektorenkonferenz sind moderat



Die zuletzt diskutierten Vorschläge der Rektorenkonferenz sind moderat und wollen eine Eingangsselektion erst an der Schnittstelle zum Graduiertenstudium (Master, Doktorat). Der Zugang zu den Bakkalaureatsstudien würde weiterhin offen bleiben.

Unter dem Gesichtspunkt einer Selektion der besten Bewerber erscheint diese Position vernünftig. Die faktischen Qualitätsabstufungen im österreichischen Hochschulsystem sind nämlich viel zu gering, um schon im Grundstudium nach Qualitätsgesichtspunkten zu selektieren.

Wenn einzelne Universitäten (z.B. die Universität Wien) einen überregionalen Zulauf haben, während sich die Studierenden anderswo fast ausschließlich lokal rekrutieren, dann hat das primär mit der Anziehungskraft des Standorts, nicht mit der akademischen Exzellenz der Universität zu tun.

Auf der Graduiertenebene, vor allem im Doktoratsstudium, ist das anders. Hier gibt es bereits Ansätze zu (fachspezifischen) "Centers of Excellence". Damit sie sich entfalten können, benötigen sie das Recht, ihre eigenen Zugangsbedingungen festzulegen.

Plädoyer für selektiven Zugang zu Bakkalaureatsstudium



Beim Zugang zu den Bakkalaureatsstudien könnte man daher weitgehend an den bestehenden Regelungen festhalten. Allerdings mit der Ausnahme, dass eine Reihe von "Massenfächern" mit völlig unakzeptablen Betreuungsverhältnissen das Recht benötigen, die Studiennachfrage mit ihren Ausbildungskapazitäten abzustimmen. Dabei geht es nicht primär um qualitative, sondern um quantitative Aspekte.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Politik in allen Fällen die Zahl der finanzierten Studienplätze an den aktuellen Stand der Inskriptionen anpasst, daher sollte in diesen Fällen schon der Zugang zum Bakkalaureatsstudium selektiv erfolgen. Die Methode der Selektion - ob sie Aufnahmegespräche führen, den Notendurchschnitt des Schulzeugnisses heranziehen oder den Zufall entscheiden lassen - sollte Sache der jeweiligen Universität sein.

[19.1.05]

Homepage von Hans Pechar (IFF)



Hochschulpolitisches Forum
Dieser Beitrag entspringt der Veranstaltung "Hochschulpolitisches Forum" - eine Kooperation von IFF - Abteilung Hochschulforschung (Universität Klagenfurt) mit der Ö1-Wissenschaftsredaktion und dem "Standard".

Teilnehmer:
Christiane Spiel, Dekanin der Fakultät für Psychologie, Universität Wien
Sigurd Höllinger, Sektionschef (bm:bwk)
Wolfgang R. Langenbucher, Professor für Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Universität Wien
Hans Pechar, IFF Wien/Universität Klagenfurt
VertreterIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Moderation: Ada Pellert, IFF Wien/Universität Klagenfurt

Zeit: Donnerstag, 20. Jänner 2005, 18.00 Uhr
Ort: ORF KulturCafe, Argentinierstraße 30a, 1040 Wien, Eintritt frei

Eine Zusammenfassung ist im "Dimensionen Magazin" am 21.1.05 um 19.05 Uhr im Programm Österreich 1 zu hören.

Quelle: http://science.orf.at/science/news/131983

01-20-2005, 16:09
EuGH heizt Debatte an

Opposition wendet sich gegen Abschaffung des freien Uni-Zugangs.




Wer in Österreich studieren will, muss auch in seinem Heimatland einen Studienplatz nachweisen können. Schafft man das auf Grund von Tests oder zu schlechter Schulnoten nicht, wird es auch nichts mit einem Studium in Österreich.

Genau diese Regelung hat nun der Generalanwalt des Europäischen Gerichthofs (EuGH) kritisiert: Sie diskriminiere EU-Bürger. Ein entsprechendes Urteil soll demnächst folgen. Genau damit erhält auch in Österreich die Diskussion über Zugangsbeschränkungen neuen Aufwind.


Deutsche "Numerus-clausus-Flüchtlinge"?


Wenn nun Studenten aus EU-Ländern ohne Beschränkungen studieren dürfen, fürchten die Rektoren einen wahren Ansturm - vor allem von deutschen "Numerus-clausus-Flüchtlingen".


Alle jene, deren Schulnotenschnitt für einen deutschen Studienplatz nicht gut genug war, könnten nun ohne Probleme in Österreich studieren. Die größte Angst gilt dabei beliebten Fächern wie Medizin, die ohnehin schon überlaufen sind.


Die Vorschläge des EuGH


Österreich habe nicht nachweisen können, dass die Öffnung des Studiums für alle EU-Bürger das finanzielle Gleichgewicht des Bildungssystems stören würde, heißt es von Francis Jacobs, einem der Generalanwälte des EuGH.


Es gebe mittels einer Aufnahmeprüfung oder einer Mindestnote einfache Mittel, um eine übermäßige Belastung des Haushaltes zu vermeiden.


Rektoren wollen sich Studenten aussuchen


Genau in diese Kerbe - also eine Zugangsbeschränkung für alle Studenten, auch für österreichische - schlagen die Rektoren schon länger. Vor allem seit sie für die Finanzen ihrer Hochschulen selbst verantwortlich sind, fordern sie auch, sich ihre Studenten selbst aussuchen zu können.


Die Forderung nach einer Einschränkung des freien Hochschulzugangs wurde zunächst nur für das Magisterstudium erhoben, also für den zweiten Abschnitt des bei vielen Studien nunmehr eingeführten dreigliedrigen Systems Bakkalaureat - Master - Doktorat. Im Dezember dachte die Rektorenkonferenz aber schon laut über Beschränkungen für das Grundstudium nach - mehr dazu in science.ORF.at.


Gehrer will "konkrete Vorschläge"


Von Regierungsseite will man der Forderung zunächst nicht nachgehen, signalisiert aber Gesprächsbereitschaft. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) will von den Rektoren "konkrete Vorschläge".


Darüber hinaus dürfe man nicht alle Universitäten über einen Kamm scheren. In den Naturwissenschaften, der Technik und der Mathematik etwa "täten uns ein paar Studenten mehr gut", so Gehrer.


Lehrer-Eignungstests als Präzedenzfall?


Dass in der Diskussion der freie Hochschulzugang kein Tabu mehr ist, zeigte sich auch bei der von ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon entfachten Debatte über Eignungstests für Lehrer.


Die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft ging gleich einen Schritt weiter: Was für Lehrer gelte, soll auch für Juristen, Ärzte - also schlicht für alle angehenden Studenten - gelten.


SPÖ kritisiert Pläne


Die Opposition und die Hochschülerschaft kritisierten die Pläne der Rektoren scharf. SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal warf ihnen vor, "sich eine Ausrede herbeizusehnen, um Studienplatzbewirtschaftung betreiben zu können".


Falls Österreich verurteilt wird, soll man sich darum bemühen, gemeinsam mit anderen kleinen Staaten eine Ausnahmeregelung zu erreichen, so Broukal.


Urteil willkommen?


Der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, befürchtet, dass der Regierung das bevorstehende EuGH-Urteil willkommen ist, um den freien Hochschulzugang in Österreich einzuschränken.


Dabei würde "etwas mehr Internationalität an den österreichischen Universitäten den Studenten nicht schaden", sieht Grünewald das EuGH-Urteil und einen dadurch ausgelösten möglichen Run auf die heimischen Hochschulen gelassen.


Quelle: http://www.orf.at/050120-82918/index.html