c@ochazZz
02-02-2005, 23:43
Hallo!
Meine Freundin ist aus Nicaragua und arbeitet derzeit als Au-pair-Mädchen in Österreich (Aupair ist jetzt Aufenthaltstitel). Sie ist bereits zu einem Studium in Linz zugelassen, braucht aber noch das Visum für das kommende Semester.
Wo genau kann/muß jetzt das Visum beantragt werden? Irgendwo im Ausland (dachte da an Frankreich oder Deutschland)? Wieviel Zeit sollte man für diesen Antrag vor der Einreise einrechnen?
Für wie lange kann jetzt das Visum beantragt werden und kann man dann von Österreich aus verlängern?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Lg Sigi
Laut Auskunft des Aussenministeriums sind Personen nicargauanischer Staatsangehörigkeit sichtvermerksbefreit, insoferne wäre es wohl möglich in Österreich die Aufenthaltserlaubnis "Ausbildung" zu beantragen. Allerdings hat es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit oft Probleme seitens der Behörden mit dem Recht auf Inlandsantragstellung gegeben. Wenn Auslandsnatragstellung angenommen wird, wäre es leider aufgrund der Gesetzeslage nur möglich, den Antrag über die öst. vertretung in einem Land einzubringen, in dem Ihre Freundin einen Wohnsitz nachweist. Weiters müsste sie die Erteilung im Ausland abwarten.
mfg
Michi, hh
c@ochazZz
02-06-2005, 18:05
Danke Ihnen für die schnelle Antwort!
Das heisst also, es hängt mehr oder weniger von der Laune eines österreichischen Beamten ab, ob ihr die Antragstellung auch hier gewährt wird, oder nach welchen Kritieren wird das bestimmt?
Eine Frau von der Fremdenpolizei hat mir z.B. mitgeteilt, es könne von jeder bel. ausländischen Vertretungsbehörde aus beantragt werden.
Gibt es dazu irgendwo einen Gesetzestext, der beschreibt welche rechtlichen Möglichkeiten es gäbe?
Auf der help.gv.at-Homepage steht z. B. nur:
...
für (Erst-)Aufenthaltserlaubnisse
Seit 1.1.2003 können alle Erst-Aufenthaltserlaubnisse von den Österreichischen Berufsvertretungsbehörden erteilt werden.
...
Tut mir leid, dass ich da nochmal nachfrage, aber ich kenne mich ehrlichgesagt nicht mehr recht aus.
Vielen Dank
Lg Sigi
Das ganze ist relativ kompliziert. Die Regelung, dass sichtvermerksfreie Personen im Inland die Aufenthaltserlaubnis "Ausbildung" beantragen können, existiert erst seit der letzten Fremdengesetznovelle. Alleine von den gesetzlichen Voraussetzungen her könnte Ihre freundin im Inland beantragen. Allerdings habe ich gehört, dass in solchen Fällen Probleme gemacht werden, falls die Antragstellerin schon vorher mit einem Aufenthaltstitel in Österreich war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei einem Inlandsantrag abgelehnt wird.
Auch die regelung, dass ein auslandsantrag aus einem Staat mit Wohnsitz kommen muss, ist neu. Zumindest müsste Ihre Freundin, wenn sie den Antrag z.B. in Deutscland stellt, dort die Erteilung abwarten.
mfg
michi, hh