konsti
02-07-2005, 13:57
Hallo liebes helping-hands Team,
ich habe eine dringende Frage:
Bin aus der Slowakei, seit 96 studiere ich und arbeite (legal) in Österreich und seit Anfang 2004 bin ich im Besitz eines Niederlassungsnachweises (da ich ja schon seit 2001 eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für jeglichen Zweck hatte).
Nun schreibe ich meine Diplomarbeit, und diese letzten Schritte zum Studiumabschluss ziehen sich sehr sehr langsam, da mir meine Vorgesetzten nicht frei geben wollen. Was passiert, wenn ich kündige und 6 Monate Arbeitslosengeld beziehe, bis ich meine Diplomarbeit und zwei letzte mündlichen Diplomprüfungen fertig habe? Wenn ich dann innerhalb von 6 Monaten (Arbeitslosengeldbezug) ab der Kündigung keinen neuen Job habe, wird mir dann der Niederlassungsnachweis entzogen?
Danke für Euere Hilfe!
Marie
ich habe eine dringende Frage:
Bin aus der Slowakei, seit 96 studiere ich und arbeite (legal) in Österreich und seit Anfang 2004 bin ich im Besitz eines Niederlassungsnachweises (da ich ja schon seit 2001 eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für jeglichen Zweck hatte).
Nun schreibe ich meine Diplomarbeit, und diese letzten Schritte zum Studiumabschluss ziehen sich sehr sehr langsam, da mir meine Vorgesetzten nicht frei geben wollen. Was passiert, wenn ich kündige und 6 Monate Arbeitslosengeld beziehe, bis ich meine Diplomarbeit und zwei letzte mündlichen Diplomprüfungen fertig habe? Wenn ich dann innerhalb von 6 Monaten (Arbeitslosengeldbezug) ab der Kündigung keinen neuen Job habe, wird mir dann der Niederlassungsnachweis entzogen?
Danke für Euere Hilfe!
Marie