Niederlassungsnachweis

konsti
02-07-2005, 13:57
Hallo liebes helping-hands Team,

ich habe eine dringende Frage:

Bin aus der Slowakei, seit 96 studiere ich und arbeite (legal) in Österreich und seit Anfang 2004 bin ich im Besitz eines Niederlassungsnachweises (da ich ja schon seit 2001 eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für jeglichen Zweck hatte).

Nun schreibe ich meine Diplomarbeit, und diese letzten Schritte zum Studiumabschluss ziehen sich sehr sehr langsam, da mir meine Vorgesetzten nicht frei geben wollen. Was passiert, wenn ich kündige und 6 Monate Arbeitslosengeld beziehe, bis ich meine Diplomarbeit und zwei letzte mündlichen Diplomprüfungen fertig habe? Wenn ich dann innerhalb von 6 Monaten (Arbeitslosengeldbezug) ab der Kündigung keinen neuen Job habe, wird mir dann der Niederlassungsnachweis entzogen?

Danke für Euere Hilfe!

Marie

02-07-2005, 14:33
Natürlich nicht-keine Angst. Es gibt zwar im fremdengesetz Bestimmungen, dass bei zu langer Arbeitslosigkeit eine Ausweisung verhängt werden kann. Nach 5 Jahren Niederlassung müssten Sie theoretisch aber mind. 1 Jahr arbeitslos sein. Abgesehen davon handelt es sich dabei aber ohnehin um "totes Recht", jedenfalls habe ich noch nie gesehen, dass wegen Arbeitslosigkeit eine Ausweisung gemacht wurde.

mfg

Michi,hh

konsti
02-07-2005, 15:24
hallo michi,

danke für die hilfe! also werde ich den job ohne angst, nach dem abschluss wieder in österreich arbeiten zu können, aufgeben. gibt es irgendwelche stipendien auch für ausländische studierende, wenn sie so knapp vor dem abschluss stehen, oder nicht?

danke auf jeden fall für die information, mir ist ein stein vom herzen gefallen!

schönen tag noch!

02-07-2005, 16:33
Wegen Stipendien sollten Sie eher mal die Öh kontaktieren,. Woher kommebn Sie denn ? Das AAI gibt zum Teil auch Stipendien. Wie schauts mit einem Leistungsstipendium aus ?

mfg

Michi, hh

konsti
02-07-2005, 17:10
hallo Michi,

ich komme aus der Slowakei.
Leistungsstipendium ist eher schlecht, habe nicht besonders hervorragende Noten. Aber da ich nur mehr die Diplomarbeit, die ich bereits angefangen habe, und zwei mündliche Teildiplomprüfungen offen habe, dachte ich mir, ob es so was wie Abschlussstipendium etc. gibt (für berufstätige Österreicher gibt es ja Studienabschlussstipendium, nur habe ich nirgendswo eine Information gefunden, ob Ausländer ausgeschlossen sind).
Vielen Dank für dieses tolle Forum.
Werde mich also an die ÖH wenden.
Danke & einen schönen Tag noch!
:)
Marie