Ausländischer StudentWien
03-08-2005, 19:32
Hallo!
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich mit folgenden Fragen weiterhelfen würden.
1) Welche möglichen Einschränkungen könnte von der Seite des AMS geben, eine Beschäftigungsbewilligung für einen ausländ. Studenten auszustellen? Gilt für Teilzeitjobs die „quoten-Regelung“?
2) Welche Tätigkeiten können Studenten ohne Beschäftigungsbewil. ausüben? bzw. welche Vertragsarten können ohne BB abgeschlossen werden?
3) Gibs eine maximale Verdienstgrenze aus Werkverträgen? Werden Werkverträge (seitens des Arbeitgebers) dem AMS angemeldet?
4) Welche Einkommensgrenze (monatlich/jährlich) gilt für ausländische Studenten (aus selbständiger und unselbständiger Arbeit)?
5) Aus welchem Grund soll die Tätigkeit (aus einem Werkvertrag) bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt gemeldet werden? Welche möglichen Folgen gibt es bei Missachtung?
6) Wenn ein ausländ. Student einen Teilzeitjob hat (im Besitz der BB und unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze/Jahr)..Darf der Student zusätzlich einen Werkvertrag mit einer anderen Firma abschliessen? Unter welchen Bedingungen/Einkommensgrenzen?
7) Wenn der ausländ. Student im Rahmen eines Werkvertrags tätig ist, darf er zusätzlich eine andere Tätigkeit (mit einer BB) bei einer anderen Firma ausüben?
Wie könnte AMS oder Fremdenpolizei prüfen, wieviel der Student aus dem Werkvertrag und/oder dem (echten) freien Dienstvertrag verdient?
8)Wenn man künftig das Studentenvisum verlängern möchte, welche Unterlagen/Nachweise wird die Fremdpolizei verlangen? Wie könnte die Fremdenpolizei die tatsächlichen Einkünfte nachvollziehen?
Danke im Voraus!
:D
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich mit folgenden Fragen weiterhelfen würden.
1) Welche möglichen Einschränkungen könnte von der Seite des AMS geben, eine Beschäftigungsbewilligung für einen ausländ. Studenten auszustellen? Gilt für Teilzeitjobs die „quoten-Regelung“?
2) Welche Tätigkeiten können Studenten ohne Beschäftigungsbewil. ausüben? bzw. welche Vertragsarten können ohne BB abgeschlossen werden?
3) Gibs eine maximale Verdienstgrenze aus Werkverträgen? Werden Werkverträge (seitens des Arbeitgebers) dem AMS angemeldet?
4) Welche Einkommensgrenze (monatlich/jährlich) gilt für ausländische Studenten (aus selbständiger und unselbständiger Arbeit)?
5) Aus welchem Grund soll die Tätigkeit (aus einem Werkvertrag) bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt gemeldet werden? Welche möglichen Folgen gibt es bei Missachtung?
6) Wenn ein ausländ. Student einen Teilzeitjob hat (im Besitz der BB und unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze/Jahr)..Darf der Student zusätzlich einen Werkvertrag mit einer anderen Firma abschliessen? Unter welchen Bedingungen/Einkommensgrenzen?
7) Wenn der ausländ. Student im Rahmen eines Werkvertrags tätig ist, darf er zusätzlich eine andere Tätigkeit (mit einer BB) bei einer anderen Firma ausüben?
Wie könnte AMS oder Fremdenpolizei prüfen, wieviel der Student aus dem Werkvertrag und/oder dem (echten) freien Dienstvertrag verdient?
8)Wenn man künftig das Studentenvisum verlängern möchte, welche Unterlagen/Nachweise wird die Fremdpolizei verlangen? Wie könnte die Fremdenpolizei die tatsächlichen Einkünfte nachvollziehen?
Danke im Voraus!
:D