Studieren nach scheidung

09-18-2004, 21:52
am 22/8/2004 um 20:43
Hallo,

meine Freundin ( ungarische Staatsbürgerin ) will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Darf sie weiter in österreich studieren, welche art von arbeit darf sie annehmen ??

bitte um Info

Danke !!!

09-18-2004, 21:53
am 23/8/2004 um 08:18
Natürlich darf sie weiterhin studieren. Seit dem EU-Beitritt Ungarns brauchen ungar. Stbg. ohnehin keinen Aufenthaltstitel mehr.

Für Arbeitsaufnahme bräuchte Ihre freundin allerdings eine Beschäftigungsbewilligung, da hier eine Übergangsfrist von 7 Jahren gilt. Alternative wäre eine Arbeit auf Werkvertragsbasis (selbständige Tätigkeit)

Hat Ihre freundin schon gearbeitet in Ö ? Wenn ja, wie lange ? Nach einem Jhar arbeit in Ö kann sie eine Arbeitserlaubnis oder eine freizügigkeitsbescheinigung beantragen, mit der sie jede Arbeit machen darf.

mfg

Michi


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Michael Krenn
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09-18-2004, 21:53
am 23/8/2004 um 08:25
Hallo,

danke erstmals für die rasche Antwort. Ja sie hat schon in Österreich gearbeitet. Sie hat als Studentin immer in den Ferien 3 Monate lang als Ferialarbeiterin gearbeitet. Als sie nach Österreich gekommen ist, hat sie zunächst geheiratet und danach zu studieren begonnen. Sie ist jetzt 3 Jahre verheiratet.

danke im voraus !

09-18-2004, 21:53
am 23/8/2004 um 09:04
Die Ferialarbeit, die sie gemacht hat, nützt vermutlich nicht viel, da eine freizügigkeitsbescheinigung nur erteilt wird, wenn ein Jahr vor Antragstellung durchgehend gerarbeitet wurde.

Nach einer Scheidung kann sie aber den job, den sie als Ehegattin (bewilligungsfrei) begonnen hat, ohne Bewillgung weitermachen.

Mein Tip daher: Erst Arbeit suchen, dann scheiden gehen. Nach einem Jahr Arbeit Arbeitsrelaubnis/Freizüggigkeitsbescheinigung beantragen. Damit kann sie dann jeden job machen...

mfg

Michi, hh


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Michael Krenn
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09-18-2004, 21:53
am 23/8/2004 um 14:12
Hallo,

ich denke sie will normal weiterstudieren und neben bei einen job ausüben und auch in den ferien einen ferialjob. gibt es die möglichkeiten, man braucht wahrscheinlich wieder eine beschäftigungsbewilligung, wie kommt zu sowas, welche voraussetzung benötigt man dazu und kriegt die auch jeder ?

mfg

09-18-2004, 21:54
am 23/8/2004 um 14:50
Wie gesagt:

Studium kein Problem.

Arbeit: Eine Arbeit, die sie bereits vor der scheidung angenommen hat, kann sie nach der scheidung ohne Bewilligung weitermachen. Nach einem Jahr durchgehend unselbständiger Arbeit gibts die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis oder freizügigkeitsbescheinigung zu bekommen mit der sie ejden job machen kann.

Ansonsten bräuchte sie für jede neue Jobaufnahme eine Beschäftigungsbewilligung, was mühsam ist.

Daher meine Empfehlung:

Erst Arbeit suchen und erst dann die Scheidung machen. Nach einem Jahr Arbeit Arbeitsrelaubnis/Freizüggigkeitsbescheinigung beantragen. Damit kann sie dann jeden job machen...


mfg

michi, hh



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Michael Krenn
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