Beratungsmail: Deutschkurse am 11/1/2003 um 20:26

09-07-2004, 00:23
Ich wuerde gerne wissen, was es mit den \"Pflicht-Deutschkursen\" auf sich hat, wo kann man sich erkundigen (zB. Foerderungen, Inhalte) usw.?

09-07-2004, 00:23
Hallo,

das ganze ist geregelt in den §§ 50a ff FremdenG.

Grundsätzlich müssen nur diejenigen einen sogenannten "Deutsch - Integrationskurs" besuchen, die seit 1998 eine Erstniederlassungsbewilli
gung erhalten haben oder sie ab jetzt erhalten. Aus davon gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, z.B. Angehörige von Österreichern oder Personen, die bereits "unter Bedachtnahme auf die Lebensumstände" genug Deutsch sprechen, brauchen ihn nicht zu machen.

Wieviel Kosten der Bund übernimmt, richtet sich danach, wann der Kurs gemacht wird.

Insgesamt gibt es aber bereits so viele Ausnahmen, dass nicht viele Leute diesen Kurs machen werden müssen.

Wenn Du mehr wissen willst, kannst du mir gerne ein email schreiben oder hier posten, auf Anfrage kann ich es gern genauer erklären!

lg


____________________
Michael Krenn
helping hands
www.helpinghands.at