Praktikum

croatian_spring
09-21-2004, 14:28
hi! :D
ich bin ordentliche Studentin an WU Wien, habe ein Aufenthaltserlaubnis als Student und meine Frage lautet: brauche ich zusätzliche Bewilligungen um ein Praktikum (z.B. in einer österreichischen Bank o.ä.) zu machen?
vielen Dank (im voraus)!
LG

09-22-2004, 11:14
Ist das Praktikum bezahlt ? Ist es im Studienplan vorgesehen ? Falls unbezahlt oder im Studienplan verpflichtend enthalten, ist das Praktikum dem AMS lediglich anzuzeigen.

Falls nicht, muss Ihr Arbeitgeber für Sie beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Formulare gibts auf der homepage vom AMS.www.ams.or.at/neu/1321.htm?parent=1317|1321

Es ist darauf hinzuweisen, dass beim Antrag augf Beschäftigungsbewilligung jedenfalls "Vermittlung von ersatzkräftenb erwünscht ? ja" anzukreuzen ist, anosn ten wird der Antrag abgelehnt. Weitesr sollte im Antrag auf BB spezifiziert werden, welche besonderen Qualifikationen Sie haben. (Sprache, Ausbildung,...)

mfg

Michi, hh

croatian_spring
09-22-2004, 14:15
Danke, Michi!