Beratungsmail: Arbeit -- Studenten am 11/1/2003 um 20:33

09-07-2004, 00:38
Hallo!
Ich habe eine frage und zwar die Ausländische StudentInnen(nich aus Eu-Raum) \"dürfen\"arbeiten??Geseztlich ab 01.01.2003 schon?Oder?Ich bin überall gewesen(verschiedene Hotel-s,Restaurant d.h.Gastronomie und Tourismus)aber ohne Befereiungsschein oder Arbeitsbewelligung niemand will hören daran!Also wo bekommt man ein Arbeitsbewelligung??Ams oder Innen Ministerium?!
Schreiben Sie mir BITTE Retour!
Mit Freundl.Grüssen
Lokmann

09-07-2004, 00:38
Lieber Lokmann,

wenn Du unselbständfig arbeiten möchtest, benörtigst Du leider eine Beschäftigungsbewilligung - entweder als "befristet beschäftigter Fremder" ,dafür gibt es ein Kontingent, das für Wien aber leider nur 50 Plätze im WEinterfremdenverkehr bietet. Soclhe Arbeit darfst Du bis zu 3 Monate im Kalenderjahr machen, wenn das AMS deinem Arbeitgeber für dich eine Beschäftigungsbewilligung ausstellt.

Sonst darfst Du etwa 2500 EUR pro Jahr verdienen - aber ebenfalls nur mit einer Beschäftigungsberwilligung, die Das AMS Deinem ARbeitgeber ausstellen muss. Aus diversen Gründen glaube ich nicht, dass das AMS für geringfügige Beschäftigungen solche Bewilligungen erteilen wird - ich hoffe aber, ich irre mich.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, selbasätndig auf Werkvertragsbais zu arbeiten, hier benötigst Du keine BEwilligung.

Lies bitte den Artikel "Neues FremdenG und Studierende" auf der linken Seite.

Weitere Fragen kassntg du mir natürlich jederzeit hier posten!

lg
Johannes


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Michael Krenn
helping hands
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