Stipendien für Asylberechtigte und AsylwerberInnen

10-16-2004, 05:17
Das Bundesministerium für Inneres vergibt regelmäßig Stipendien an Asylberechtigte und AsylwerberInnen aus Entwicklungsländern. Der Österreichische Integrationsfonds ist für die Beratung, Antragstellung und Betreuung zuständig. Danach entscheidet eine Vergabekommission darüber, wer ein Stipendium erhält.

Was ist die Zielgruppe?

Zielgruppe Nummer eins sind Asylberechtigte,

- die eine Zulassung als außerordentlicher Hörer an einer österreichischen Universität erhalten haben und einen auf das Studium vorbereitenden Kurs besuchen oder

- laut Bescheid die Gleichstellung ihrer erworbenen Vorstudien durchführen oder

- im außerordentlichen Studium an einer österreichischen Universität zugelassen sind, um ihre ausländischen Grade zu nostrifizieren.

Zielgruppe Nummer zwei sind AsylwerberInnen aus Entwicklungsländern

- die eine Zulassung an einer österreichischen Universität erhalten haben und einen auf das ordentliche Studium vorbereitenden Kurs besuchen oder

- sich im ordentlichen Studium befinden und bereits bei den studienvorbereitenden Kursen eine Förderung erhalten haben.


Wie hoch ist das Stipendium?

Asylberechtigte, deren Antrag auf ein Stipendium bewilligt wurde, erhalten pro Semester im außerordentlichen Studium eine monatliche Auszahlung von ¤ 546,-.
AsylwerberInnen erhalten bei Bewilligung des Stipendiums keine monatliche Auszahlung, sondern eine einmalige Unterstützung. Diese beträgt im außerordentlichen sowie ordentlichen Studium jeweils ¤ 319,-.
Sowohl Asylberechtigte als auch AsylwerberInnen können das Stipendium maximal vier Semester lang beziehen, in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um ein Semester möglich.
Die Verlängerung erfolgt jedes Semester neu.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzungen für das Beziehen eines Stipendiums ist die Zulassung zum Studium als außerordentlicher Hörer bzw. ein Bescheid über die Anrechnung von Vorstudien.
Weiters ist der Besuch des Vorstudienlehrganges oder anderer studienvorbereitender Kurse oder die Zulassung als außerordentlicher Hörer für die Gleichstellung (Nostrifikation) von Vorstudien notwendig.
Weitere Voraussetzung ist der Flüchtlingsstatus bzw. Status als Asylwerber.
Außerdem muss soziale Notwendigkeit gegeben sein.
Die Altersgrenze beträgt 35 Jahre, wobei es bei Nostrifikationen keine Altersgrenze gibt.

Bei Verlängerungen des Stipendiums gelten folgende Voraussetzungen:

Ein Nachweis über einen positiven Studienerfolg muss gebracht werden, der Unterstützungszeitraum darf noch nicht ausgeschöpft sein und der Arbeitskreis „Stipendium“ musste regelmäßig besucht werden. Weiters gelten die oben genannten Grundvoraussetzungen weiterhin.

Wann läuft die Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist ist zweimal jährlich, nämlich im Wintersemester vom 1. bis zum 15. September 2004 und im Sommersemester vom 1. bis zum 15. Februar 2005. Das Bewerbungsformular finden Sie ab 20. Oktober 2004 in unserem Downloadbereich.

Wann und wo gibt es eine Beratung?

Für Beratungen stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen sehr gerne im Infofrmationszentrum „Asyl und Integration“ in der Bräunerstraße 5, 1014 Wien, jeweils dienstags von 12:00 bis 15:30 und donnerstags von 8:00 bis 11:30 zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 01 531 26-5224.


Quelle:
http://www.integrationsfonds.at/stipendien.html