Studieren in Österreich am 26/1/2003 um 19:30

09-07-2004, 00:39
hi!

ich habe eine frage bezüglich meiner freundin.sie ist russische staatsbürgerin, lebt und studiert aber seit einigen jahren in norwegen. ab dem ws 03 möchte sie in graz studieren. muss sie (nachdem sie die zulassungsbestätigung von der uni erhalten hat) den antrag auf aufenthalttsbewilligung TROTZDEM(!) von norwegen aus stellen, oder kann sie das auch in österreich machen? da sie in norwegen lebt, hat sie ja auch ein schengen-visa, dh sie darf sowieso jederzeit legal nach österreich einreisen!

vlg,
paul

09-07-2004, 00:40
Lieber Paul,

Deine Frage kann ich leider nicht exakt beantworten, weil es da einige rechtliche Unsicherheiten im neuen Fremdenrecht gibt.

Das beste wird aber sein, dass Deine Freundin von Norwegen aus beantragt.
Das sollte auch ohne größere Probleme möglich sein. Am besten, sie erhält dann noch von der Botschaft ein Visum D, dann kann sie jedenfalls den im Ausland gestellten Antrag in Österreich abwarten (aber kein Rechtsanspruch). Aus derzeitiger Sicht würde ic halso dringend raten, den Antrag in Norwegen zu stellen und gleichzeitig einen Antrag auf Visum D zu stellen. Dann könnte sie auch sofort nach Ö kommen, hätte aber die "heilige Kuh" Auslandsantragstellung gewahrt.

lg
Johannes



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Michael Krenn
helping hands
www.helpinghands.at

09-07-2004, 00:40
hi!

danke für die schnelle antwort!

vlg,
paul