09-07-2004, 00:39
hi!
ich habe eine frage bezüglich meiner freundin.sie ist russische staatsbürgerin, lebt und studiert aber seit einigen jahren in norwegen. ab dem ws 03 möchte sie in graz studieren. muss sie (nachdem sie die zulassungsbestätigung von der uni erhalten hat) den antrag auf aufenthalttsbewilligung TROTZDEM(!) von norwegen aus stellen, oder kann sie das auch in österreich machen? da sie in norwegen lebt, hat sie ja auch ein schengen-visa, dh sie darf sowieso jederzeit legal nach österreich einreisen!
vlg,
paul
ich habe eine frage bezüglich meiner freundin.sie ist russische staatsbürgerin, lebt und studiert aber seit einigen jahren in norwegen. ab dem ws 03 möchte sie in graz studieren. muss sie (nachdem sie die zulassungsbestätigung von der uni erhalten hat) den antrag auf aufenthalttsbewilligung TROTZDEM(!) von norwegen aus stellen, oder kann sie das auch in österreich machen? da sie in norwegen lebt, hat sie ja auch ein schengen-visa, dh sie darf sowieso jederzeit legal nach österreich einreisen!
vlg,
paul