Student
10-18-2004, 12:53
Gibt es eine Möglichkeit die Berufsbewilligung zu erhalten ohne einen Arbeitgeber gefunden zu haben ? Oder wird die nur für eine bestimmte Tätigkeit ausgestellt ?
BB ohne ArbeitgeberStudent 10-18-2004, 12:53 Gibt es eine Möglichkeit die Berufsbewilligung zu erhalten ohne einen Arbeitgeber gefunden zu haben ? Oder wird die nur für eine bestimmte Tätigkeit ausgestellt ? 10-19-2004, 10:44 Die Beschäftigungsbewilligung wird nur erteilt, wenn ein bestimmter Arbeitgeber für Sie beantragt. Eine generelle "Arbeitserlaubnis" erhalten Sie erst, wenn Sie mindestens ein Jahr mit BB gearbeitet haben. Ansonsten käme als Student noch arbeit auf Werkvertragsbasis in frage. mfg michael krenn, hh 10-25-2004, 18:37 Wo könnte ich nähres über Werkvertrag erfahren? bedanke mich im voraus lg mani 10-27-2004, 12:16 rundsätzlich schauts so aus, dass ein Werkvertrag ein selbständiges Arbeitsverhältnis ist, Du bist also nicht Arbeitnehmerin sondern quasi Selbständige und schließt mit jemand anderem einen Vertrag ab, brauchst daher auch keine Beschäftigungsbewilligung dafür. Eine vollständige Liste, welche Tätigkeiten Du mit WV machen kannst, wird Dir niemand bieten können, da das eben von der jeweiligen Ausgestaltung abhängt. Ich hab jedenfalls schon in vielen Bereichen Werkverträge gesehen (z.B. Webdesign, Übersetzungstätigkeiten, journalistische Arbeit, Verteilen von flyern, Durchführung von Marktstudien, Messestände,etc...) Wichtig ist dabei jedenfalls, dass Du als Werkvertragsnehmerin nur die Erfüllung einer bestimmten Leistung schuldest, keine bestimmte Anwesenheitszeit. Wann Du Dein Werk erbringst bleibt also Dir überlassen, dort , wo eine enstprechende fixe Anwesenheitszeit vereinbart ist (Kellnerin, Verkäuferin,etc...), ist jedenfalls ein Werkvertrag nicht möglich. Am besten ist, Du erkundigst Dich immer gleich, auf welcher rechtlichen Basis eine Arbeit erbracht werden soll. (Arbeitsvertrag, freier DV, oder WV) Für Steuer, Sozialversicherung bist Du als Werknehmerin selbst verantwortlich, weiters ist wichtig, dass für viele Tätigkeiten ein Gewerbeschein nötig ist. Vielleicht noch der Kontakt zum Gründerservice der WKÖ. /www.gruenderservice.net/ mfg michi, hh | ||