10-22-2004, 17:27
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie kann man verstehen,welche Arbeit Werkvertragsbasis ist?
mfg
Wie kann man verstehen,welche Arbeit Werkvertragsbasis ist?
mfg
Werkvertragsbasis10-22-2004, 17:27 Sehr geehrte Damen und Herren Wie kann man verstehen,welche Arbeit Werkvertragsbasis ist? mfg 10-25-2004, 16:36 Grundsätzlich schauts so aus, dass ein Werkvertrag ein selbständiges Arbeitsverhältnis ist, Du bist also nicht Arbeitnehmerin sondern quasi Selbständige und schließt mit jemand anderem einen Vertrag ab, brauchst daher auch keine Beschäftigungsbewilligung dafür. Eine vollständige Liste, welche Tätigkeiten Du mit WV machen kannst, wird Dir niemand bieten können, da das eben von der jeweiligen Ausgestaltung abhängt. Ich hab jedenfalls schon in vielen Bereichen Werkverträge gesehen (z.B. Webdesign, Übersetzungstätigkeiten, journalistische Arbeit, Verteilen von flyern, Durchführung von Marktstudien, Messestände,etc...) Wichtig ist dabei jedenfalls, dass Du als Werkvertragsnehmerin nur die Erfüllung einer bestimmten Leistung schuldest, keine bestimmte Anwesenheitszeit. Wann Du Dein Werk erbringst bleibt also Dir überlassen, dort , wo eine enstprechende fixe Anwesenheitszeit vereinbart ist (Kellnerin, Verkäuferin,etc...), ist jedenfalls ein Werkvertrag nicht möglich. Am besten ist, Du erkundigst Dich immer gleich, auf welcher rechtlichen Basis eine Arbeit erbracht werden soll. (Arbeitsvertrag, freier DV, oder WV) Für Steuer, Sozialversicherung bist Du als Werknehmerin selbst verantwortlich, weiters ist wichtig, dass für viele Tätigkeiten ein Gewerbeschein nötig ist. mfg Michi, helping hands 10-25-2004, 18:03 Werkvertragbasis! wäre es in ordnung, wenn Ich einen Antrag für die Staatsbürgerschaft stelle und das erforderte "Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes" mit Euro 350-400, die ich monatlich bei Zeitungzustellung verdiene(Werkvertragbasis...glaube ich) vorweise. 10-27-2004, 12:09 Ist sicherlich eine Basis, auf der man versuchen kann, einen Antrag auf Verleihung der stbgschaft zu stellen. Das Problem wird aber nicht die Tatsache sein, dass Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten sondern der geringe verdienst. Normalerweise werden zumindest 600-800 Euro veralngt, um den gesicherten Lbenesunterhalt nachzuweisen. mfg michi, hh | ||