arbeitserlaubnis

d.
10-26-2004, 13:56
Hallo,
wie viele andere habe ich auch meine Fragen.
Folgende Situation: ich studiere in Ö seit 6 J., bin fast fertig. Arbeite ggf. mit BeschBew in einer Firma, die 12 Monate Frist erfülle ich Ende April 2005. Ich habe erfahren dann könnte ich Arbeitserlaubnis beantragen ABER es sei nicht sicher dass ich es bekomme (obwohl ich die Voraussetzungen erfülle), weil es Quoten gäbe. Stimmt das??
und die 2te Frage, falls ich ArbErl bekomme und damit ein vollzeitjob finde, kann ich dann Niederl.Bew. beantragen/bekommen?? (Ich bin nämlich im April sicher fertig mit dem Studium und bekommen kein AufenthErl mehr, d.h. muß ausreisen).
Ich danke Ihnen im Voraus und wünsche alles Gute
d.

10-27-2004, 12:12
Nein, für die Arbeitserlaubnis gibts keine Quoten. Nach 12 monatiger Beschäftigung können Sie sichs abholen. Beachten Sie aber bitte, dass sie die Arbeitserlaubnis nur für das entsprechende Bundesland berechtigt.

Auf die zweite frage ist die Antwort leider nicht eindeutig, da bekannterweise neue Niederlassungsbewiligungen nur für Schlüsselkräfte erteilt werden.

D.h.: eine Niederlassungsbeewilligung käme wohl nur in Frage, wenn der entsprechende job mind. 2070 Euro Brutto abwirft und mit einer akademischen Vorbildung und sonstigen Qualifikationen verbunden ist.

mfg

Michi, hh

10-27-2004, 15:45
danke!
mfg
di