Aufenthaltstitel für Studenten

10-28-2004, 16:41
hi!

ich hätte eine kleine frage bezüglich der verlängerung des aufenthaltstitels für studenten:

ich bin russische staatsbürgerin und muss jetztbald meinen titel verlängern lassen. nebenbei arbeite ich mit beschäftigungsbewilligung und verdiene monatlich knapp unter der geringfügigkeitsgrenze (sprich 310 euro).

jetzt zu meiner frage:

muss ich jetzt trotzdem nachweisen, dass mir 5000 euro im jahr zur verfügung stehen, oder reicht es wenn ich nur den nachweis über die differenz bringe (sprich ca weitere 110 euro im monat oder 1320 im jahr)? oder muss ich nachweisen dass mir mindestens nochmal so viel (310 euro) im monat aus anderen quellen zur verfügung stehen?

ich hoffe, dass mir jemand eine kompetente antwort geben kann und bedanke mich schon mal im voraus! :D

10-28-2004, 17:06
hi!

ich hätte eine kleine frage bezüglich der verlängerung des aufenthaltstitels für studenten:

ich bin russische staatsbürgerin und muss jetzt bald meinen titel verlängern lassen. nebenbei arbeite ich mit einer beschäftigungsbewilligung und verdiene monatlich knapp unter der geringfügigkeitsgrenze (sprich 310 euro).

jetzt zu meiner frage:

muss ich jetzt trotzdem nachweisen, dass mir 5000 euro im jahr zur verfügung stehen, oder reicht es wenn ich nur den nachweis über die differenz bringe (sprich ca weitere 110 euro im monat oder 1320 im jahr)? oder muss ich nachweisen dass mir mindestens nochmal so viel (310 euro) im monat aus anderen quellen zur verfügung stehen?

ich hoffe, dass mir jemand eine kompetente antwort geben kann und bedanke mich schon mal im voraus! :D

10-28-2004, 17:07
ii

10-29-2004, 16:45
Ich gehe davon aus, dass trotz Deiner Arbeit vermutlich der volle Betrag nachgewiesen werden muss, da ja keine Garantie besteht, dass Du für das künftige Jahr wirklich jeden Monat die entsprechende Zahlung erhätst. (siehe zB Kündigung, Konkurs der Frima, etc...)

Ich muss aber gestehen, dass ich mich damit leider in dieser Form damit noch nicht wirklich auseinandergesetzt habe. Daher werde ich mich nochmals kundig machen und mich nächste Woche rühren.

mfg

Michael Krenn, helping hands

11-03-2004, 12:32
Da haben Sie natürlich recht, das Gleiche dachte ich mir auch, aber ich wollte wissen, wie das wirklich gehandhabt wird!

Danke im Voraus für die Mühe!

11-03-2004, 15:10
Laut Informationsstelle des Fremdenpolzeilichen Büros wird -was mich überracsht- das Einkommen innnerhlb des Unterhaltsnachweises berücksichtigt. (sofern Studienerfolg und anderes passt). In diesem Falle würden also 2000-3000 Euro ausreichen. Ich gebe Ihnen die erhaltene info so mal weiter, würde sie persönlich aber mit Vorsicht genießen.

mfg

Michi, hh

11-05-2004, 00:44
Naja, Wunder gibt's immer wieder :-).

Danke fürs Nachrecherchieren!

MfG