10-28-2004, 16:41
hi!
ich hätte eine kleine frage bezüglich der verlängerung des aufenthaltstitels für studenten:
ich bin russische staatsbürgerin und muss jetztbald meinen titel verlängern lassen. nebenbei arbeite ich mit beschäftigungsbewilligung und verdiene monatlich knapp unter der geringfügigkeitsgrenze (sprich 310 euro).
jetzt zu meiner frage:
muss ich jetzt trotzdem nachweisen, dass mir 5000 euro im jahr zur verfügung stehen, oder reicht es wenn ich nur den nachweis über die differenz bringe (sprich ca weitere 110 euro im monat oder 1320 im jahr)? oder muss ich nachweisen dass mir mindestens nochmal so viel (310 euro) im monat aus anderen quellen zur verfügung stehen?
ich hoffe, dass mir jemand eine kompetente antwort geben kann und bedanke mich schon mal im voraus! :D
ich hätte eine kleine frage bezüglich der verlängerung des aufenthaltstitels für studenten:
ich bin russische staatsbürgerin und muss jetztbald meinen titel verlängern lassen. nebenbei arbeite ich mit beschäftigungsbewilligung und verdiene monatlich knapp unter der geringfügigkeitsgrenze (sprich 310 euro).
jetzt zu meiner frage:
muss ich jetzt trotzdem nachweisen, dass mir 5000 euro im jahr zur verfügung stehen, oder reicht es wenn ich nur den nachweis über die differenz bringe (sprich ca weitere 110 euro im monat oder 1320 im jahr)? oder muss ich nachweisen dass mir mindestens nochmal so viel (310 euro) im monat aus anderen quellen zur verfügung stehen?
ich hoffe, dass mir jemand eine kompetente antwort geben kann und bedanke mich schon mal im voraus! :D