
09-09-2004, 02:55
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am 9/2/2003 um 20:19
Hallo Alex,
so allgemein kann ich Deine Frage nicht beantworten.
Bitte teile mir den Sachverhalt etwas genauer mit!
Ein paar Infos vorab:
grundsätzlich ist man nicht vollkommen gleichsgestellt.
Arbeiten kann man allerdings ohne besondere Bewilligung des AMS.
Bei "ausländerrechtlichen Regelungen" von Vereinen muss man differenzieren. Ein Verein kann in seinen Statuten stehen haben, was er will, außer es ist gesetzwidrig, wobei es in diesem Bereich nich keine wirksamen Antidiskriminierungsbestimmungen gibt.
was die Arbeitsmöglichkeiten anbetrifft, darf ein Verein diese nicht statuten mäßig bescghränken, weil Angehörige von Österreichern insofern unrer die Bestimmungen der Freizügigkeit nach Europarecht fallen.
Aber wie gesagt, bitte teile mir den Sachverhalt genauer mit!
lg
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Michael Krenn
helping hands
[url]www.helpinghands.at[/url]
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