
09-09-2004, 02:56
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Liebe Esther,
wenn der Ehegatte österr. Staatsbürger ist, dann dessen Ehegatte überall in der EG arbeiten, vorausgesetzt, der Österreicher lässt sich auch in diesem Land nieder.
Ein eigenständiges Recht auf Freizügigkeit (also Österreich in Ö, Ehegatte zB in Irland) besteht meines ERachtens nach nicht. (aus dem Wortlaut der EG Verordung 1612/68; ob andere Staaten innerstaatlich das gestatten, weiß ich leider nicht - wäre cdenkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich;
lg
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Michael Krenn
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