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  #1  
Alt 09-09-2004, 02:57
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Beitraege: n/a
Standard Scheidung am 6/2/2003 um 15:02

Hi leute!!
Mein bekannter ist a ausländer und hat aus liebe eine Österreicherin geheiratet.Der arbeitet in einer Firma aufgrund Heiratsurkunde.Die frage ist was passiert mit ihm im falle einer scheidung.Verliert er sein Niederlassungsbewilligung und darf er weiter arbeiten????
Im vorraus danke für die Antwort :
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  #2  
Alt 09-09-2004, 02:57
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 10/2/2003 um 10:27

Hallo,

wie lange sind die beiden verheiratet?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach der Scheidung in Österreich zu bleiben.

Voraussetzung dafür ist, dass er bereis über einen Aufenthaltstitel verfügt hat, ein Einkommen hat und eine Unterkunft.

Nach der Scheidung muss er bei der MA 20 (wenn nicht in Wien: bei der BH) eine weitere Niederlassungsbewillgiung beantragen, allerdings eine, mit der man nicht begünstigt ist.

Die Arbeit, die er bereits vor der Ehescheidung angetreten hat, kann er nach der Scheidung ohne Bewilligung weitermachen. Bei einem Jobwechsel muss er eine Bewillgigung beim AMS beantragen (wobei es darauf ankommt, wie lange er bereits gearbeitet hat.

ich hoffe, ich habe alles geklärt, weritere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail!

lg



____________________
Michael Krenn
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  #3  
Alt 09-09-2004, 02:58
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hi

Mein Bekannter ist seit dem April 2002 verheiratet.Leider hat die Ehe nicht sehr lange ausgehalten
Problem ist seine verlängerung der Niderlassungsbewiilligung,die jetzige läuft ab im April.Der hat eine gesicherte Arbet und Wohnung.Kann er trotz bevorstehender Scheidung seine Niedalssungsbewiligung verlängern???

Im voraus Danke für die Antwort
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  #4  
Alt 09-09-2004, 02:58
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard am 12/2/2003 um 10:10

Hallo,

ja, unbedingt beantragen, bevor die alte Niederlassungsbewilligung ausläuft.
Am besten wäre es, die betreffenden Leute würden mit der Scheidung warten, bis der neue Titel erteilt ist.

Sofort nach der Scheidung sollte er dann wie oben geschrieben bei der MA 20 eine Zweckänderung beantragen!

Nach nicht einmal einem Jahr Ehe kann man Probleme in dieser Hinsicht allerdings nicht ganz ausshließen.

lg





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Michael Krenn
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