
09-09-2004, 02:57
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am 10/2/2003 um 10:27
Hallo,
wie lange sind die beiden verheiratet?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach der Scheidung in Österreich zu bleiben.
Voraussetzung dafür ist, dass er bereis über einen Aufenthaltstitel verfügt hat, ein Einkommen hat und eine Unterkunft.
Nach der Scheidung muss er bei der MA 20 (wenn nicht in Wien: bei der BH) eine weitere Niederlassungsbewillgiung beantragen, allerdings eine, mit der man nicht begünstigt ist.
Die Arbeit, die er bereits vor der Ehescheidung angetreten hat, kann er nach der Scheidung ohne Bewilligung weitermachen. Bei einem Jobwechsel muss er eine Bewillgigung beim AMS beantragen (wobei es darauf ankommt, wie lange er bereits gearbeitet hat.
ich hoffe, ich habe alles geklärt, weritere Fragen poste bitte hier oder schick mir ein mail!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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