
09-09-2004, 02:59
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am 12/2/2003 um 10:19
Hi,
Claude hat die beiden Möglichkeiten, die sich bieten, schon erwähnt;
bitte aufpassen, da man bei beiden Möglichkeiten die Aufenthaltserlaubnis vom Ausland aus beantragen muss.
au pair wäre möglich, wenn sie zwischen 18 und 28 Jahren ist; man muss die Tätigkeit beim AMS anzeigen,;
mit der Anzeihebestätigung kann man dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die ein halbes Jahr gilt. Diese kann man einmal um ein halbes Jahr verlängern. Länger als ein Jahr ist das allerdings nicht möglich, dann biliebe nur noch Studium oder heiraten...
Der "wahre wirtscaaftliche Gehalt" der tätigkeit muss dem einer au apir Kraft entsprechen - also eine Familie mit einem kleinen Kind wäre ideal!
das waren ein paar Infos zu au pair;
wenn Du mehr wissen möchtest oder Deine Freundnin in Österreich studieren möchte, poste bitte hier oder schick mir ein mail an [email]helphand@gmx.at[/email] !
lg
Johannes
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Michael Krenn
helping hands
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